Herbstsession 2013

Ein Alkoholfördergesetz

Auch nach der Herbstsession bleibt unklar, wozu die Schweiz den Gripen braucht. Eine Katastrophe ist das regelrechte Alkoholfördergesetz, welches der Nationalrat wider jegliche Vernunft beschlossen hat.

Der Nationalrat stellt die Teenie-Prostitution unter Strafe und entspricht damit einem alten EVP-Anliegen. Freier minderjähriger Prostituierter können mit drei Jah­ren Haft bestraft werden. Damit kann der Bundesrat die Lanzarote-Kon­vention zum Schutz von Kin­dern vor sexueller Aus­beu­tung und sexuellem Miss­brauch umsetzen.

EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH) will die Alkoholgesetzgebung an den Bundesrat zurückweisen, weil sie dem Zweckartikel in keiner Weise entspricht und sämtlicher Prä­ventionsanstrengungen spottet. Doch der Nationalrat beschliesst ein re­gelrechtes Alkoholfördergesetz. Für die EVP sind Mindestpreise und ein Nachtverkaufsverbot zwingend. Beides sind leicht umsetzbare und hoch­wirksame Massnahmen. Sie hofft nun auf den Ständerat.

Die EVP kommt während der Beratungen zum Gripen zum Schluss, dass die Beschaffung nicht drängt. «In der ganzen Debatte wur­de nie schlüssig erläutert, wes­halb die Schweiz den Gripen überhaupt braucht. Wenn man 3 Milliarden be­willigen soll, muss es aber erlaubt sein, diese Frage zu stellen», meint Maja Ingold. Der Luftpolizeidienst könne von den 33 F/A-18 wahrgenommen werden, wie es auch im Armeebericht 2010 des Bundesrates festgehalten sei.

Erst stimmt der Nationalrat mit den Stimmen der EVP einem nationalen Waffenregister (mit einer Stimme Unterschied) hauchdünn zu. Bei einem Rückkommensantrag sind dann mehr Bürgerliche im Saal und das vom Bund bereits in Angriff genommene Register muss in der Wintersession nochmals beurteilt werden. Ärgerlich!

Söldnerfirmen werden verboten, Sicherheitsfirmen strengen Regeln unterworfen. Der Nationalrat wollte das Gesetz erst aufweichen, fügte sich dann aber der Version des Ständerates, nachdem dieser – zur Erleichterung der EVP – hart geblieben war.

Damit Agrotreibstoffe von Steu­er­­erleichterungen profitie­ren, dürfen sie künftig die Lebens­mit­telproduktion nicht verdrängen und müssen nach nachhaltigen Prin­zi­pien angebaut werden. Für die EVP das Mindeste.

Der Gegenvorschlag zur Haus­arzt­initiative steht. Er soll den Initianten den Rückzug der Initiative ermöglichen. Die EVP ist mit der schlanken Version des Ständerates zufrieden.

Die EVP unterstützt das Ziel der Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen». Leider versenkt der Nationalrat einen guten Gegenvorschlag des Ständerates, der das Anliegen der Initiative erfüllt hätte, gleichzeitig aber auch den wichtigen Grund­satz beachtet hätte, dass Ein­schränkungen der Grundrechte verhältnismässig sein müssen.

zum Sessionsbericht von Marianne Streiff (BE) und Maja Ingold (ZH)