Die Statuten

Die Statuten der EVP regeln die Aufgaben der Geschäftsleitung, des Zentral­vorstands und der Delegiertenversammlung, ebenso Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung. Artikel 1 definiert die EVP: «Die Evangelische Volkspartei ist eine Vereinigung von Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich auf allen politischen Ebenen (Bund, Kantone, regionale Gebiets­körperschaften, Städte und Gemeinden) bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Ange­legenheiten und in ihrem persönlichen Einsatz in den Behörden aller Stufen von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen.»

 

Die Statuten vom März 2017