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Die Statuten
Die Statuten der EVP regeln die Aufgaben der Geschäftsleitung, des Zentralvorstands und der Delegiertenversammlung, ebenso Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung. Artikel 1 definiert die EVP: «Die Evangelische Volkspartei ist eine Vereinigung von Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich auf allen politischen Ebenen (Bund, Kantone, regionale Gebietskörperschaften, Städte und Gemeinden) bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Angelegenheiten und in ihrem persönlichen Einsatz in den Behörden aller Stufen von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen.»