Organigramm der EVP Schweiz

Delegiertenversammlung Junge Evangelische Volkspartei *jevp Parteipräsidium Parteivorstand Generalsekretariat Generalsekretär Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Geschäftsleitung Kantonalparteien Orts- und Regionalparteien Kantone lokal EVP Schweiz vertreten in wählt

Delegierten­versammlung

Das oberste Organ der EVP Schweiz ist die Delegiertenver­sammlung. Jede Kantonalpartei entsendet zwei Delegierte. Zudem sind die Ortsparteien und - wo solche nicht bestehen - die Regional- oder Kantonalparteien berechtigt, auf die ersten bis zu 40 Parteimitglieder zwei Delegierte abzuordnen. Für je weitere bis zu 20 Mitglieder entsenden sie einen weiteren Delegierten. Zusätzlich stimmberechtigt sind die Mitglieder des Zentralvorstandes. Alle übrigen Parteimitglieder haben das Recht, an den Delegiertenversammlungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

Parteipräsidium

Seit Juni 2021 ist Nationalrätin Lilian Studer Präsidentin der EVP.

Mehr zu Lilian Studer

Parteivorstand

Der Parteivorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten den Vizepräsidien und 6 bis 12 weiteren Mitgliedern. Kantonalparteien mit einem Anteil von über 10% der nationalen Parteimitglieder haben Anspruch auf mindestens je einen Sitz im Parteivorstand. Zusätzlich steht je ein Sitz der Romandie, der JEVP und den EVP-Frauen Schweiz zu. Im Übrigen sind bei der Wahl des Parteivorstandes die kleineren Kantonalparteien angemessen zu berücksichtigen. Zudem ist auf eine nach Regionen und Geschlecht ausgewogene Vertretung zu achten. Dem Parteivorstand gehören von Amtes wegen die Parteimitglieder in der Bundesversammlung an sowie zusätzlich mit beratender Stimme die Generalsekretärin oder der Generalsekretär und ein weiteres Mitglied des Generalsekretariats. Die Amtsdauer der Mitglieder des Parteivorstandes beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist ein Ausschuss des Parteivorstandes. Sie besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, den beiden Vizepräsidien und bis zu 3 weiteren Mitgliedern. Der Geschäftsleitung gehört mindestens 1 Mitglied der Bundesversammlung an. Zusätzlich gehören mit beratender Stimme die Generalsekretärin oder der Generalsekretär sowie ein weiteres Mitglied des Generalsekretariats der Geschäftsleitung an. Die Geschäftsleitung ist für die operative Leitung der Bundespartei verantwortlich, besorgt deren laufende Geschäfte, beruft den Parteivorstand zu Sitzungen ein und nimmt zu aktuellen Tagesfragen Stellung. Sie übt die Aufsicht über das Generalsekretariat aus.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung

Kantonalparteien

Die EVP hat aktuell 18 kantonale Sektionen. Zusätzlich besteht seit 2004 die Junge Evangelische Volkspartei. Sie hat die gleichen Rechte wie eine Kantonalpartei.

Überblick über die Kantonalparteien

Junge Evangelische Volkspartei JEVP

2004 wurde in Schaffhausen die Junge Evangelische Volkspartei der Schweiz JEVP gegründet. Sie will junge Christinnen und Christen zu einem politischen Engagement motivieren und schweizweit vernetzen. Als nationales Netzwerk unterhält sie deshalb keine kantonalen Sektionen.

Mitglied in der JEVP sind alle Mitglieder der EVP unter 32 Jahren. Umgekehrt wird auch Mitglied der EVP, wer der JEVP beitritt.

Junge Evangelische Volkspartei JEVP

Orts- und Regionalparteien

Die Orts- und Regionalparteien bilden die Basis der EVP. Sie sind am nächsten bei den Mitgliedern, Wählerinnen und Wähler und kennen die Verhältnisse vor Ort. Neben der kommunalen Politik kümmern sie sich um die Werbung neuer Mitglieder, suchen Kandidierende für anstehende Wahlen und melden neue sowie geänderte Adressen an die zentrale Kartei der EVP.