Zusatzschlaufe für die Erbschaftssteuerreform

Zusatzschlaufe für die Erbschaftssteuerreform

Eine Mehrheit des Ständerates will diese Initiative nochmals auf ihre Gültigkeit prüfen. Die Initianten finden: „Unnötig!“ Die Initiative sei auf Herz und Nieren geprüft worden und in der Botschaft des Bundesrates für gültig erklärt worden. Die Initianten sehen keinen Anlass, an dieser Beurteilung zu zweifeln und sehen der Überprüfung durch die SPK-S mit Gelassenheit entgegen.

Das Initiativkomitee begrüsst zwar die Notwendigkeit klarer Kriterien zur Gültigkeits- bzw. Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen, lehnt es jedoch ab, dass nun ausgerechnet an der Erbschaftssteuerreform ein Exempel statuiert werden soll. Dies kann auch unabhängig von einer schon zustandegekommenen Initiative erarbeitet werden.

 

Kein Präzedenzfall schaffen

Die kleine Kammer hat sich heute mit der Erbschaftssteuerreform befasst und beschlossen, dass diese an die Kommission zurückgewiesen werden soll. Dies obwohl die Vorlage schon auf ihre Gültigkeit überprüft wurde. „Die Tatsache, dass diese Initiative trotz vertiefter Prüfung nochmals auf ihre Gültigkeit überprüft werden soll zeigt, dass im Ständerat offenbar die Angst vorherrscht, diese Initiative könnte Erfolg haben,“ erklärt Heiner Studer, a. EVP-Nationalrat und Präsident des Trägervereins. Anlass für die Diskussion im Ständerat war vor allem der Punkt der rückwirkenden Besteuerung von Schenkungen auf den 1. Januar 2012, die die Erbschaftssteuerreform vorsieht. Dieser Punkt der Initiative hat schon vor der parlamentarischen Behandlung für panikartige Immobilienschenkungen in Milliardenhöhe gesorgt. Es ist abzusehen, dass die SPK gegen diese Rückwirkung nichts einzuwenden hat. Somit kann der Blick endlich weg vom Formellen hin auf die Inhalte der Initiative gelenkt werden.

 

Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet

Von den Gegnern der Erbschaftssteuerreform wird immer wieder behauptet, dass diese Initiative dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden würde. Dies ist schlicht falsch. In der Schweiz besitzen nur rund 2% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Millionen Franken. Somit sind 98% der Nachlässe von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sind wesentliche Erleichterungen vorgesehen. Es ist zudem damit zu rechnen, dass im Fall einer Annahme der Initiative die bürgerliche Parlamentsmehrheit die Steuersätze für Familienunternehmen genügend tief ansetzen wird und die Freibeträge genügend hoch, damit keine Existenzgefährdungen entstehen.

Der Steuersatz von 20% auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt, ist im internationalen Vergleich moderat. Der Steuersatz wäre in der Schweiz 10% tiefer als in Deutschland und 20% tiefer als im benachbarten Frankreich. Demnach bliebe die Schweiz mit einem Steuersatz von 20% mit Sicherheit international wettbewerbsfähig.

 

Steuerwettbewerb fällt endlich weg
Die Erhebung der Erbschafts-und Schenkungssteuern liegen heute in der Kompetenz der Kantone. Allerdings haben die Kantone ihre Erbschaftssteuer in den letzten Jahren weitgehend dem interkantonalen Steuerwettbewerb geopfert, mit der Folge, dass die Steuereinnahmen erheblich abgenommen haben. „Eine grundlegende Reform der Besteuerung ist deswegen eine sinnvolle und nötige Antwort auf dieses Föderalismusversagen“, betont Heiner Studer. Die Kompetenz, diese Steuer zu erheben, geht mit der Erbschaftssteuerreform von den Kantonen an den Bund über. Im Gegenzug erhalten die Kantone einen Drittel des Ertrags, was rund einer Milliarde Franken entspricht.

 

Webseite der EVP: www.evppev.ch

 

Bern, den 03. Juni 2014/jdr

Gerne stehen für weitere Informationen zur Verfügung:

Heiner Studer, Präsident des Trägervereins: 079 445 31 70

Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz: 079 240 75 57

Joel Blunier, Kampagnenleiter Initiative: 076 379 76 79

Paul Rechsteiner, Präsident des SGB: 071 228 41 11

Jean-Daniel Roth, Leiter Kommunikation EVP: 079 193 12 70

Regula Rytz, Co-Präsidentin Grüne Schweiz: 079 353 86 38