Mit der Anfrage „Gemeinde-Tageskarten der SBB in der bisherigen Ausgestaltung beibehalten“ wehrt sich EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher gegen das Ansinnen der SBB, diese Tageskarten um 15% zu verteuern und sie erst ab 9.00 Uhr zuzulassen. So würden vor allem Personen aus den schwächsten Schichten und aus den Randregionen getroffen.
Mit der Interpellation „Verfahrensrechte von begleiteten, Asyl suchenden Kindern“ fordert Aeschbacher raschere und priorisierte Asylverfahren für Kinder. Diese hätten aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit und Abhängigkeit ein Anrecht darauf.
Einen zweiten Anlauf unternimmt Ruedi Aeschbacher mit einer Anfrage für „Rauchfreie Bahnhöfe“. Nach den Zügen und den unterirdischen Bahnhöfen möchte er Perrons und Unterführungen generell rauchfrei gestalten, um den Nichtraucherschutz zu verwirklichen und nicht zuletzt auch der Verschmutzung durch Zigarettenkippen zu begegnen.
Mit der Interpellation „Auslagerung der politischen Verantwortung“ macht Aeschbacher darauf aufmerksam, dass in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben des Bundesrates und der Verwaltung an Kommissionen, Verwaltungsräte in SBB, Ruag, Post oder Swisscom und Aufsichtsbehörden wie beispielsweise die FINMA ausgelagert worden sind. So gehe die Transparenz und die politische Kontrolle durch das Parlament zu einem guten Stück verloren.
Mit der Interpellation „Zuteilung der Redezeiten in den organisierten Debatten mit Massenerledigung von parlamentarischen Vorstössen“ wendet sich Aeschbacher ans Büro des Nationalrates. Die Redezeit während der ausserordentlichen Sessionen dürfe sich nicht nur an der Grösse der Fraktionen orientieren, sondern müsse auch die Zahl der eingereichten Vorstösse berücksichtigen. Zweitens verlangt er mit dem Postulat „Mündliche Begründung von Motionen und Postulaten gemäss Art. 46 Abs. 4 PGN zulassen oder Geschäftsreglement ändern!“, dass diese Vorstösse wenn immer möglich mündlich begründet werden können.
Schliesslich möchte Aeschbacher mit der Interpellation „Kostensparende ambulante Alkoholbehandlungen fördern!“ den Bundesrat dazu bewegen, auch ambulante Alkoholbehandlungen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufzunehmen, da diese erwiesenermassen gleich wirksam, aber kostengünstiger seien als die stationären Massnahmen.