Vollsplitting ist die beste Lösung

Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspartnern gehört abgeschafft. Dabei ist für die Evangelische Volkspartei EVP ein Vollsplitting klar die beste Lösung.

Um die steuerliche Benachteiligung von Ehe- gegenüber Konkubinatspaaren aus der Welt zu schaffen, hat der Bundesrat vier Modelle für einen Systemwechsel bei der Ehepaarbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben. Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) hat diese Modelle anhand der folgenden Kriterien geprüft:

 

  1. In keinem Fall soll die steuerliche Belastung eines Ehepaars höher sein als diejenige eines Konkubinatspaars in gleichen Verhältnissen, mit oder ohne Kinder
  2. Die steuerliche Belastung eines Ehepaars soll unabhängig sein von der Verteilung der Einkommen auf die Ehepartner, ausgenommen unterschiedliche Berufsabzüge.
  3. Das neue System muss einfach und effizient sein, sowohl für die Steuerzahlenden, wie auch für die Verwaltung.
  4. Es muss zudem ein möglichst kleines Missbrauchspotential aufweisen.
  5. Schliesslich muss das System rasch und ohne grossen Aufwand einführbar sein. Insbesondere muss eine schrittweise Einführung auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden möglich sein.

 

Nur die Variante Vollsplitting erfüllt alle diese fünf Kriterien und wird deshalb von der EVP klar bevorzugt.

Damit wird die Institution der Ehe als Basis für die Familie gestärkt, was angesichts ihrer tragenden Rolle für unsere künftige Gesellschaft richtig ist. Ferner werden Ehepaare bei den AHV-Renten gegenüber Konkubinatspaaren weiterhin – und wohl noch lange – benachteiligt sein.

 

Gegen die Individualbesteuerung sprechen aus Sicht der EVP die lange Einführungsdauer, die zusätzliche Komplexität der Zuweisung von Einkommen und Vermögen und das damit verbundene Missbrauchspotenzial sowie der hohe administrative Aufwand. Auch beim Teilsplitting mit Wahlrecht müssen die lange Einführungsdauer und die hohe Komplexität von zwei unterschiedlichen Systemen negativ vermerkt werden. Die EVP stellt sich schliesslich entschieden gegen die Registrierung von Konkubinatspaaren für Steuerzwecke. Der administrative Aufwand wäre erheblich, die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien schwierig und das Missbrauchspotential gross bis sehr gross.

 

 

24. Mai 2007/mh/nh