Die Motion hatte gefordert, den Aufenthaltsstatus für diese zahlenmässig abgegrenzte Personengruppe in einer einmaligen humanitären Aktion unter klar definierten Bedingungen dauerhaft zu regeln. Ziel war es, die Betroffenen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit hätte man nicht zuletzt die erheblichen Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden senken können. Allein in den Jahren 2008 bis 2021 summierten sich diese auf mehr als 760 Millionen Franken. Vorsichtige Schätzungen gingen von einem Sparpotenzial von 22,6 Millionen Franken pro Jahr für die Kantone aus.
«Es frustriert und hinterlässt ein Gefühl der Ohnmacht: Ausgerechnet der Ständerat als Kantonsvertretung stimmt gegen seine eigene kantonale Direktorenkonferenz. Er verweigert eine pragmatische Lösung, die Bund, Kantonen und Gemeinden - und damit den Steuerzahlenden - monatliche Kosten in Millionenhöhe erspart hätte.»
Nationalrat Nik Gugger, ZH
Langzeitbleibende, darunter viele Familien mit Kindern, sind Personen, die noch im alten Asylrecht einen negativen Asylentscheid erhalten haben, jedoch auf Dauer nicht in ihre Länder zurückkehren können. Ihre Länder verweigern z.B. Zwangsrückführungen. Andere Staaten weigern sich, die Geflüchteten wieder einreisen zu lassen oder ihnen die nötigen Reisedokumente auszustellen. Das gilt etwa für tibetische Asylsuchende aus Indien oder Nepal.
Sackgasse ohne Perspektive
Solche Situationen des Langzeitbezugs im Nothilfesystem sind gemäss einem Bericht der eidgenössischen Migrationskommission gar nicht vorgesehen. Die abschreckende Wirkung der Nothilfe funktioniert hier nicht, da die Betroffenen auf Dauer nicht zurückkehren können. Bei diesen Langzeitbleibenden ist das Nothilfe-Regime zu einer Sackgasse geworden, zu einem strukturellen, endlosen Unrecht.
«Wir wollen Arbeit statt Fürsorge und eine humane Behandlung dieser Menschen. Unsere vom Nationalrat bereits angenommene Lösung hätte den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht sowie ihnen persönlich und beruflich endlich wieder eine Perspektive gegeben.»
Nationalrat Nik Gugger, ZH
Es bedarf dringend und rasch einer Lösung. Deshalb plant die EVP nun einen Vorstoss, der den Bundesrat klären lässt, wie die endgültige Lösung für dieses menschenunwürdige Problem aussehen soll.
Kontakt:
Nik Gugger, Vizepräsident EVP Schweiz und Nationalrat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70