Rund 1.1 Milliarden Franken Gewinn wird die in Nyon VD ansässige UEFA anlässlich der EURO 08 einstreichen – und wegen ihrer Anerkennung als gemeinnützige Organisation nicht versteuern müssen. Stattdessen wird sie nur einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag an Steuern und Abgaben (z.B. für die Benützung von Stadien und Infrastruktur) abliefern. „Würde die UEFA für ihre wirtschaftliche Tätigkeit wie ein normales Unternehmen besteuert, hätte sie rund zehnmal mehr, nämlich geschätzte 200 bis 300 Millionen Franken Steuern zu entrichten“, rechnet EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher vor.
Auf der anderen Seite müssen der Bund, die Kantone und die Austragungsorte im Zusammenhang mit der EURO 08 zusätzliche Kosten und Aufwendungen im Umfang von rund 180 Millionen Franken tragen. „Die Kosten dem Staat, die Gewinne privat – und erst noch steuerfrei? So geht das ja wohl nicht“, ärgert sich Aeschbacher, zumal die UEFA den Fussball praktisch als Privatgut betrachte und entsprechend konsequent vermarkte. Aeschbacher bittet den Bundesrat in einer Interpellation deshalb um Antwort auf die folgenden Fragen:
- Wer hat die Steuerbefreiung der UEFA verfügt und wer hat die Konstruktion mit den Tochterfirmen, welche die UEFA für Vermarktung und Durchführung der EURO 08 gegründet hat, als gemeinnützig anerkannt?
- Bund, Kantone und Austragungsorte tragen EURO 08-bedingte Kosten von rund 180 Millionen Franken. Die UEFA vermarktet die EURO 08 wie ein wirtschaftliches Unternehmen umfassend und erwartet dadurch einen Milliardengewinn. Findet es der Bundesrat angemessen und vertretbar, wenn trotzdem die UEFA und ihre wirtschaftlich und gewinnorientiert arbeitenden Töchter steuerbefreit sind und damit der öffentlichen Hand Einnahmen von mehreren hundert Millionen Franken entgehen?
- Milliardengewinn für die UEFA - die Lasten dem Staat: Hat der Bundesrat Verständnis für die entsprechende Empörung in der Bevölkerung und ist er bereit, die Situation generell zu überprüfen, und zwar auch bezüglich der anderen in der Schweiz ansässigen internationalen Sportorganisationen?
Aus Aeschbachers Begründung:
„Einen Grossteil ihres Umsatzes – erwartet werden rund 2 Milliarden Franken – und damit auch ihrer Gewinne erzielt die UEFA durch die direkte Vermarktung der Sponsoring- und TV-Übertragungsrechte. Aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung verlautet, dass eine solche wirtschaftliche Tätigkeit eine Steuerbefreiung grundsätzlich ausschliesse und dass deshalb die beiden Tochtergesellschaften, über welche die UEFA alle ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der EURO 08 abwickle, steuerpflichtig seien. Nur, die beiden Tochtergesellschaften sind so konstruiert, dass sie keinen Gewinn verbuchen und daher auch keine Gewinnsteuern abliefern müssen: Der mit hartem Business erzielte Gewinn wird zu einem grossen Teil an die Mitgliedorganisationen verteilt und in Projekte abgeführt. Die Steuerbehörden scheinen offenbar Hand dazu zu bieten, dass mit solchen und allenfalls noch weiteren Konstruktionen der UEFA Steuern im Umfange von mehreren hundert Millionen Franken erlassen werden.
Diese weitgehende Steuerfreiheit der UEFA im Zusammenhang mit ihrer massiven wirtschaftlichen Tätigkeit rund um die EURO 08 ist im Volk auf Unverständnis gestossen. Zu Recht und umso mehr, nachdem die UEFA den Fussball praktisch als Privatgut konsequent wirtschaftlich vermarktet und strenge Auflagen und Vorschriften bezüglich Marketing und Sponsoring aufstellt und diese auch unzimperlich durchsetzt, um möglichst viel Profit zu machen.“
Zürich, den 16. Juni 2008/nh