Setzen wir dem unwürdigen Treiben ein Ende!

Für die EVP ist erwiesen: Suizidhilfeorganisationen vom Schlage Dignitas handeln klar eigennützig und ihr Treiben muss strafrechtlich verfolgt werden. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen geschieht das nicht. Jetzt fordert die EVP auf nationaler Ebene einen Marschhalt: Nationalrat Ruedi Aeschbacher will in StGB Art. 115 die drei Wörter „aus selbstsüchtigen Gründen“ streichen und damit die Beihilfe zum Suizid verbieten. „Das ist die einzig konsequente Haltung“, ist Aeschbacher überzeugt.

Der Zürcher Regierungsrat will entgegen der Forderung von Kantonsrat Gerhard Fischer nichts unternehmen, um Dignitas das Handwerk zu legen und kann im Treiben der Suizidhilfeorganisation nichts Illegales erkennen. Heute Montag legt der EVP-Kantonsrat im Zürcher Ratshaus dar, weshalb er mit der Zürcher Regierung alles andere als  einverstanden ist. Die EVP ist überzeugt, dass bei Dignitas der Straftatbestand der selbstsüchtigen Beweggründe deutlich erfüllt ist und damit die Tätigkeiten von Dignitas mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt werden müssten.

 

Kantonsrat Fischer hegt „allergrösste Zweifel, dass man behaupten kann, Dignitas handle nur aus altruistischen und nicht auch aus egoistischen, also selbstsüchtigen Gründen. Schliesslich erinnert vieles bei Dignitas an ein eigentliches Unternehmen, welches seine Leistungen anpreist und genau auflistet, was wieviel kostet. Und ich werde den Eindruck nicht los, dass es vor allem auch seine möglichen ‚Kunden‘ im Ausland, namentlich in Deutschland, wie ein x-beliebiges anderes Unternehmen auf sich aufmerksam macht.“

 

Weiter ist es für EVP-Kantonsrat Fischer „absolut unverständlich, dass die Regierung zwar zugibt, dass bei Dignitas für die Beihilfe zum Selbstmord ein nicht unerheblicher Geldbetrag entrichtet werden muss, aber dennoch nicht aktiv werden will! Bei Beträgen von 5000 Franken und mehr pro Fall, kann mir niemand weis machen, dass da nicht Gewinnabsichten dahinter stecken und auch rechte Gewinne eingesackt werden. Was muss denn noch alles passieren, bis wir endlich bereit sind, Dignitas das Handwerk zu legen?“

 

Interessant ist, dass auch Rechtsexperten die Ansicht vertreten, dass Suizidhilfeorganisationen, namentlich solche vom Schlage Dignitas, selbstsüchtig handeln. So kommt beispielsweise Prof. Dr. iur. et Dr. phil. Hans Giger, von der Universität Zürich zum Schluss, es bestehe kein Zweifel, dass betrieblich organisierte Sterbehilfebegleitung den Straftatbestand von Art. 115 StGB erfülle. Was nichts anderes heisst, als dass eine Organisation wie Dignitas verboten werden, bzw. deren Tätigkeit strafrechtlich verfolgt werden müsste! Der Aufsatz von Prof. Giger mit dem Titel „Sterbehilfe im Fokus internationaler Rechtsanschauungen“ ist in der Zeitschrift Allgemeine Juristische Praxis (AJP/PJA, Dirk-Verlag, Lachen) 2008, S. 311 ff. erschienen.

 

Die EVP hat jedenfalls genug und ist klar der Ansicht: es braucht einen Marschhalt in Sachen Suizidbeihilfe. Deshalb wird EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher in der heute beginnenden Sommersession einen Vorstoss einreichen, um in Art. 115 StGB die drei Wörter „aus selbstsüchtigen Gründen“ zu streichen. Damit wäre die Anstiftung oder Beihilfe zur Selbsttötung nicht nur beim Vorliegen selbstsüchtiger Gründe, sondern immer und ausnahmslos strafbar. „Das ist die einzige konsequente Linie“, ist Ruedi Aeschbacher überzeugt: „Das Leben muss umfassend geschützt werden. Zwar ist das Grundrecht der Selbstbestimmung anzuerkennen. Deshalb kann sich jemand selbst umbringen. Aber der Staat darf unter keinen Umständen zulassen, dass dies Dritte tun oder Dritte die Selbsttötung in irgendeiner Weise fördern oder unterstützen.“

 

Zürich, den 26. Mai 2008/nh