Die EVP Schweiz fordert, dass in Zukunft auch im Inland nicht mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden wird. „Diese Unterscheidung wurde im Ausland noch nie verstanden“, betont Parteipräsident Heiner Studer. „Sie ist auch im Inland nicht gerechtfertigt.“ Denn: Was macht es für einen Unterschied, ob jemand eine Zahl falsch angibt oder sie anzugeben vergisst? Der Staat wird um Steuereinnahmen gebracht und die Steuergerechtigkeit wird untergraben. „Die inländischen Steuerbehörden müssen die gleichen Möglichkeiten haben, wie die ausländischen“, doppelt Studer nach. Der Bundesrat soll dem Parlament die entsprechende Botschaft deshalb möglichst bald vorlegen.
Die EVP hat bereits im ersten Parteiprogramm von 1921 festgehalten, dass dem Übel der Steuerhinterziehung wie es unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses verbreitet sei, „im Geist gewissenhafter Steuertreue“ entgegenzutreten sei. Regelmässig hat die EVP im Parlament die Anpassung des Bankgeheimnisses gefordert, zuletzt im 2005 durch Heiner Studer (05.3659) und im 2009 durch Ruedi Aeschbacher (09.3024). Endlich will der Bundesrat auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten. Doch die Hürden bleiben zu hoch. „Wir müssen dem Ausland etwas bieten“, ist Heiner Studer überzeugt. Andernfalls würden noch viele CD’s mit gestohlenen Daten gekauft und das Ausland werde den Druck solange erhöhen, bis der automatische Datenaustausch nicht mehr verhindert werden könne. Bereits drohen EU-Parlamentarier, den Schweizer Zugang zum Binnenmarkt zu beschränken.
Die EVP fordert deshalb den Bundesrat zur Abklärung auf,
- inwiefern Schweizer Banken dazu angehalten werden können, glaubhaft nur noch versteuerte Gelder anzunehmen,
- wie die bestehenden Schwarzgeldkonten legalisiert werden können, etwa indem die Steuersünder zur Selbstanzeige gedrängt werden,
- ob allenfalls ein Strategiewechsel mit einer generellen Lösung gegenüber der OECD statt der separaten Verhandlung jedes einzelnen Doppelbesteuerungsabkommens angezeigt ist,
- wie aber auch das Ausland dazu verpflichtet werden könnte, seinen Teil zu einer fairen Aufarbeitung der Altlasten beizutragen, etwa mit einer Amnestie oder anderen Übergangsregelungen.
Die bisherige Handhabung des Bankgeheimnisses war unethisch und unfair gegenüber den um ihre Steuereinnahmen betrogenen Staaten. Jetzt gilt es die Altlasten aufzuräumen und die Schweiz mit einer Vorwärtsstrategie aus der Schusslinie zu nehmen. Die blosse Beteuerung, man werde den automatischen Informationsaustausch zu verhindern wissen, wird ebenso schnell seine Einführung zur Folge haben, wie die Betonung des „unantastbaren“ Bankgeheimnisses zu seiner Durchlöcherung geführt hat.
Bern, den 4. Februar 2010/nh