Letzte Differenzbereinigungen im Nationalrat beseitigt grundlegende Probleme nicht
Eine Differenz im Parlament betrifft die Entwicklung von Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau. Die Kommission will in diesem Punkt dem Kompromissvorschlag des Ständerates folgen und die Anzahl zu entwickelnder Embryonen auf 12 beschränken. Unabhängig davon, ob im FMedG eine Obergrenze definiert wird oder nicht, lehnt die EVP einen Blanko-Check für die Fortpflanzungsmedizin in der Bundesverfassung ab. Besonders das Chromosomen-Screening beurteilt die EVP als ethisch problematisch. Denn es soll nicht nur nach schweren Krankheiten gesucht werden dürfen, sondern auch Embryos mit Trisomien gezielt ausgesondert und Kinder mit Down-Syndrom verhindert werden. „Dies öffnet nun Tür und Tor für die Selektion zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben und erhöht den Druck auf werdende Eltern massiv“, ist EVP-Parteipräsidentin Marianne Streiff überzeugt. Sollte das Parlament das Gesetz in dieser Form beschliessen, wird die EVP das Referendum ergreifen. Gespräche für eine breite Allianz mit betroffenen Organisationen, Politikern und Verbänden sind aktuell im Gange.
Sie wird die Verfassungsänderung in der ohnehin stattfindenden obligatorischen Volksabstimmung daher entschieden bekämpfen.
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Bern, den 24. November 2014/jdr
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