Eine deutliche Abfuhr für die BVG-Vorlage: fast drei Viertel der Stimmberechtigen lehnen die Senkung des Umwandlungssatzes ab. Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) hatte die Ja-Parole beschlossen, weil unsere Lebenserwartung steigt und die mit einem höheren Umwandlungssatz verknüpften Renditeerwartungen unrealistisch sind. Ausschlaggebend für das Nein war wohl die verbreitete Skepsis, ein Ja zur Vorlage würde bloss den Gewinn der grossen Privatversicherer erhöhen. Will man künftig die Frage des richtigen Umwandlungssatzes unbelasteter angehen können, muss der Gesetzgeber bei den Pensionskassen seine Hausaufgaben machen: die kürzlich erfolgte Liberalisierung der Anlagevorschriften muss korrigiert werden, klare Regeln für die Berater- und Vermögensverwalterszene bezüglich Honorare und Bezüge tun not, Kickbacks gehören verboten und die Frage der Gewinnabführung aus den BVG-Sammeleinrichtungen durch die Privatversicherer muss auf den Tisch.
Die EVP bedauert die Ablehnung der Tierschutzanwaltinitiative. Diese hätte eine Vertretung von geschädigten oder gequälten Tieren vor Gericht erlaubt und einen konsequenten Vollzug der geltenden Schweizer Tierschutzgesetze unterstützt. Wem diese zu starr sind, muss die Tierschutzgesetze ändern, nicht den Vollzug schwächen. Die EVP ist der Ansicht, dass sich die Stärke einer Gesellschaft daran zeigt, wie sie mit den Schwachen umgeht. Dazu gehören auch die Tiere. Die Stimmberechtigten haben es heute verpasst, ihnen vor Gericht eine Stimme zu geben.
Unumstritten war schliesslich die Verfassungsbestimmung zur Forschung am Menschen. Es ist der EVP ein Anliegen, dass dieser heikle Bereich sorgfältig und lückenlos geregelt wird, weshalb sie die Verfas-sungsgrundlage begrüsst. Nun ist es am Parlament, ein Humanforschungsgesetz zu erlassen, welches die Rahmenbedingungen festlegt, unter denen am Menschen geforscht werden darf. Dabei wird es einige strittige Fragen zu klären geben. Die EVP wird sich dafür einsetzen, dass der Schutz der Persönlichkeit und des Lebens gewahrt bleibt und nicht zugunsten der Forschungsfreiheit durchlöchert wird.
Bern, den 7. März 2010/nh