Volksabstimmungen landauf, landab zeigen: die Bevölkerung will einen wirksamen Passivrauchschutz. Dabei geht es überhaupt nicht darum, auf den Raucherinnen und Rauchern herumzuhacken oder sie sogar zu diskriminieren, wie es die Gegner einer einfachen Lösung immer wieder behaupten. Es gibt da nichts hochzustilisieren. Sondern es geht ganz einfach darum, einen wirksamen Passivrauchschutz für die Arbeitnehmenden und die Konsumierenden in Restaurants und Bars zu schaffen. Auch in Zukunft wird es genügend Gelegenheiten geben, um eine Zigarette zu rauchen. Das ist auch richtig so: Raucherinnen und Raucher haben diese Freiheit selbstverständlich und können in Eigenverantwortung entscheiden. Ihre Freiheit hört jedoch dort auf, wo sie mit ihrem Verhalten nicht nur die eigene Gesundheit schädigen (das dürfen sie), sondern auch jene von Dritten. Das ist in den räumlich geschlossenen Gaststätten der Fall.
Das eidgenössische Parlament – insbesondere der Nationalrat – tut sich unheimlich schwer mit dieser Sichtweise. Gewisse Kräfte wollen partout eine Lösung durchsetzen, die schon bald von den diversen kantonalen Regelungen überholt sein wird. Man will das Fähnlein um jeden Preis hochalten – nur um schon bald mit ebendiesem wehenden Fähnlein sang- und klanglos unterzugehen. Warum nur dieser sture Wille, um jeden Preis eine einfache und schweizweit gültige Regelung zu verhindern? Man kann nur staunen über diese fehlende Kompromissbereitschaft. Heute war allerdings wieder einmal der Ständerat an der Reihe und hatte sich mit den vom Nationalrat geschaffenen Differenzen zu befassen. Seine Entscheide im Überblick:
- Bediente Fumoirs: Restaurants und Bars dürfen abgetrennte, gekennzeichnete und ausreichend belüftete Raucherräume einrichten. Diese Fumoirs dürfen bedient sein, sofern das Personal im Arbeitsvertrag seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Das ist scheinheilig: wer im überaus schlecht bezahlten Gastgewerbe auf einen Job angewiesen ist, wird nicht wählerisch sein können und ein Jobangebot nur deshalb ablehnen, weil er oder sie in einem Fumoir bedienen müsste. „Der Staat muss die Gesundheit der Arbeitnehmenden schützen“, meint EVP-Nationalrat Walter Donzé: „Fumoirs müssen unbedient sein, wie vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen.
- Keine Ausnahmebewilligungen für Raucherbetriebe: Es wird nicht möglich sein, Restaurants oder Bars mit einer Bewilligung als Raucherbetriebe zu führen – unabhängig davon, ob eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist, oder ob es sich nur um ein kleines Lokal von weniger als 100 Quadratmetern handelt. „Gerade weil die Passivrauchbelastung im Gastgewerbe so hoch ist, ist es eben richtig, hier keine Ausnahmen zu ermöglichen“, freut sich Walter Donzé über den Entscheid des Ständerates. „Restaurants und Bars müssen rauchfrei sein – ausser sie können ein abgetrenntes und ausreichend belüftetes Fumoir einrichten. Nur diese Regelung ist klar und einfach im Vollzug.“ Damit gelten für alle Betriebe die gleichen Bedingungen, was der Branchenverband Gastrosuisse zu recht immer wieder verlangt hat.
- Keine Übergangsfrist von zwei Jahren: Der Ständerat will den Gastbetrieben und Nachtlokalen keine zweijährige Übergangsfrist einräumen. Stattdessen soll der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmen.
Mit diesen Entscheiden ist der Ständerat recht nahe bei der Lösung, die nach Ansicht der EVP auf nationaler Ebene sinnvoll zu verankern ist. Abgesehen vom Wermutstropfen der bedienten Fumoirs wäre dies eine einfache und klare Regelung, die auch im Vollzug mit geringem Aufwand zu handhaben wäre. Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat endlich Einsicht zeigen und sich diesem pragmatischen Vorgehen nicht verschliessen wird. Andernfalls ist zu befürchten, dass das nationale Parlament keine Lösung zustande bringen und die Schweiz zum Flickenteppich mit kantonal ganz unterschiedlichen Regelungen wird. Das hingegen wäre weder im Interesse des Gastgewerbes noch der Konsumentinnen und Konsumenten.
Zürich, den 17. September 2008/nh