Am Dienstag berät der Nationalrat Massnahmen, welche Zwangsheiraten verhindern und die Opfer unterstützen und schützen sollen. Künftig soll das Zivilstandsamt prüfen, ob Hinweise darauf bestehen, dass das Gesuch um Eheschliessung nicht dem freien Willen der Verlobten entspricht. Stellen sie die Ausübung von Zwang fest, werden sie zur Strafanzeige verpflichtet. Weiter soll eine Ehe für ungültig erklärt werden können, wenn sie nicht aus freiem Willen der Ehegatten geschlossen wurde oder wenn der Mann oder die Frau noch minderjährig ist. Schliesslich werden Zwangsheiraten ausdrücklich unter Strafe gestellt. Die EVP unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen gegen Zwangsheiraten, wie Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) erklärt: „Ich begrüsse es sehr, dass der Bundesrat das Gesetz so anpassen will, dass Zwangsheiraten besser verhindert werden können. Als Lehrkraft am berufsvorbereitenden Schuljahr für Integration wurde ich leider mehrmals mit dem Thema konfrontiert. Ich weiss um die Not und den Handlungsbedarf, der bei Zwangsheiraten vorhanden ist.“
In den Vorberatungen der Kommission hat Nationalrätin Marianne Streiff an mehreren Stellen Minderheitsanträge eingebracht, die alle zum Ziel haben, dass die Behörden geeignete Massnahmen für die Beratung und den Schutz der Opfer treffen müssen, wenn sie eine Anzeige oder Meldung wegen Zwangsheirat machen. „Wenn eine Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Heirat nicht einverstanden ist und die Behörde entsprechend reagiert, kann dies für die Betroffenen gefährliche Folgen haben. Da ist es ganz wichtig, dass rechtzeitig interveniert wird. Man darf nicht warten, bis die Situation eskaliert. Deshalb will ich die Behörden zum Handeln verpflichten“, begründet Marianne Streiff ihre Minderheitsanträge. In den folgenden Situationen sollen die Behörden Massnahmen zum Schutz der Opfer ergreifen müssen:
- Wenn die Zivilstandsbehörden eine Straftat feststellen (zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Eheschliessungsgesuch) und dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
- Wenn die Migrationsbehörden feststellen, dass ein Eheungültigkeitsgrund wegen Zwangsheirat vorliegt und sie dies der für eine Eheanfechtungsklage zuständigen Behörde melden. Auslöser kann beispielsweise ein Gesuch um den Ehegatten- oder Familiennachzug oder um Familienasyl sein.
- Wenn eine Ehe ausländischer Personen aufgelöst wird, weil sie nicht aus freiem Willen erfolgt ist.
„Mit diesen Ergänzungen ergreift die Vorlage nicht nur wirksame Massnahmen gegen Zwangsheiraten, sondern stellt auch den Schutz und die Begleitung der betroffenen Opfer sicher“, stellt Marianne Streiff abschliessend fest. Der Einsatz gegen Zwangsheiraten ist der EVP ein wichtiges Anliegen.
Bern, den 15. Dezember 2011/nh