One man, one vote! – Auch im Kanton Schwyz

One man, one vote! – Auch im Kanton Schwyz

Nach Rechtssprechung des Bundesgerichts widerspricht das Schwyzer Wahlrecht in 27 von 30 Wahlkreisen der Bundesverfassung. Entsprechend ruft die EVP den Nationalrat dazu auf, den entsprechenden Passus in der neuen Schwyzer Verfassung nicht zu gewährleisten. Die EVP setzt sich schweizweit für faire, gerechte und demokratische Wahlverfahren ein.

Die EVP wird das bundesrechtswidrige Wahlrecht in der Schwyzer Verfassung nicht gewährleisten und den umstrittenen Absatz am Montag in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und der vorberatenden Kommission ablehnen. Hingegen hatte der Ständerat die Verfassung des Kantons Schwyz in der Wintersession integral angenommen und damit schwerwiegende demokratische Mängel in Kauf genommen. Stein des Anstosses sind die 30 zum Teil sehr kleinen Wahlkreise, welche gerechte und demokratische Proporzwahlen verunmöglichen. Ein faires Wahlverfahren müsste den verschiedenen Gruppierungen eine Vertretung ermöglichen, die ihrem Wähleranteil entspricht. Das Schwyzer System bewirkt aber, dass kleinere Parteien in einem grossen Teil des Kantons keine oder nur geringe Chancen haben, einen Sitz zu gewinnen. Damit fallen die Stimmen einer grossen Zahl von Stimmberechtigten für das Wahlergebnis nicht in Betracht. Dies steht im Widerspruch zu Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung, welcher verlangt, dass kein Wahlergebnis anerkannt werden darf, das nicht den freien Willen der Wählenden unverfälscht zum Ausdruck bringt. Damit ist auch die neue Schwyzer Verfassung klar nicht bundesrechtskonform.

 

EVP-Nationalrätin Marianne Streiff betont: „Das Wahlrecht in der neuen Schwyzer Verfassung entspricht exakt dem bisher angewendeten Wahlverfahren, welches vom Bundesgericht als nicht bundesverfassungskonform bezeichnet worden ist.“ Es dürfe von der Bundesversammlung auf keinen Fall gewährleistet werden. Nach Rechtssprechung des Bundesgerichts widerspricht die Wahlkreisgrösse der Bundesverfassung, wenn ein Quorum von mehr als 10% der Stimmen notwendig ist, um einen Sitz zu gewinnen. Das ist in 27 von 30 Schwyzer Wahlkreisen der Fall. Weil die Bevölkerungszahl der Wahlkreise sehr unterschiedlich ist, hat weiter nicht jede Wählerstimme ein vergleichbares Gewicht. Ein Stimmberechtigter in Riemenstalden kann 26,5-mal mehr Einfluss nehmen auf die Zusammensetzung des Kantonsrates als ein Stimmberechtigter in Unteriberg. Auch dies ist klar bundesrechtswidrig. Sollte der Kanton Schwyz die Kantonsverfassung nicht anpassen, setzt er sich dem Risiko aus, dass das Bundesgericht auf Klage hin Entscheide über künftige Wahlen annullieren wird. Die Haltung der Schwyzer Behörden sei unverständlich, findet Marianne Streiff (EVP, BE): „Alle anderen Kantone, die vom Bundesgericht gerügt wurden, haben ihr Wahlrecht angepasst. Die Schwyzer sind die einzigen, die dies nicht selber machen wollen.“

 

Die EVP kämpft schweizweit für faire, gerechte und demokratische Wahlsysteme. Sie verurteilt undemokratische Wahlsysteme wie jenes im Kanton Schwyz aufs Schärfste. Sie sind der Schweiz als Wiege der direkten Demokratie und als Staat mit liberaler und freiheitlicher Rechtsordnung unwürdig. Es darf in einer Demokratie nur ein Prinzip geben: One man, one vote – Eine Person, eine Stimme. Hat ein Parlament 100 Sitze, muss eine Gruppierung mit 1% Wähleranteil einen Sitz erhalten. Am besten erfüllt diese Forderung der doppelte Pukelsheim. Leider sei dieser gemäss einem bestehenden Gutachten bei so vielen kleinen und kleinsten Wahlkreisen in der Anwendung überfordert. Für die EVP ist es äusserst bedenklich, wenn ein Kanton glaubt, sich in einem derart zentralen Bereich wie dem Wahlrecht locker über Bundesrecht und fundamentale, politische Rechte hinwegsetzen zu können. Die EVP wird sich auf allen politischen Ebenen und vereint mit gleichgesinnten Kräften vehement dafür einsetzen, dass auch der Kanton Schwyz zu einem Wahlrecht kommt, das diesen Namen verdient.

 

Bern, den 7. März 2013/nh