Dieses vom Parlament bereits verabschiedete Gesetz könnte ansonsten mit der Verfassungsänderung in Kraft treten. Es regelt die bisher verbotene Präimplantationsdiagnostik sowie das Tiefgefrieren menschlicher Embryonen.
Komitee kündigt Referendum an
Das Komitee kündigt an, nun „mit einer noch breiteren Koalition das Referendum gegen die viel zu weit gehende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu ergreifen“, betont Co-Präsidentin und SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.
Nur wer Embryonen zu Zellhaufen entmenschlicht, kann den Embryonenschutz aufheben
Die angenommene Verfassungsänderung höhlt nach Ansicht des Komitees den verfassungsrechtlich verankerten Embryonenschutz komplett aus. Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (rFMedG) würde das Tiefgefrieren beliebig vieler Embryonen erlauben. Diese müssten jedoch laut Gesetz spätestens nach zehn Jahren aufgetaut, vernichtet oder der Forschung „zur Verfügung gestellt“ werden. „Mich hat bestürzt, wie die Befürworter im Abstimmungskampf den menschlichen Embryo konsequent zu einem Zellhaufen degradiert haben, um ihn so der Vernichtung preisgeben zu können“, kommentiert Co-Präsident Martin Friedli (a. Grossrat EDU).
Das Tor ist offen für unbegrenzte Gentests und eine schrankenlose Fortpflanzungsmedizin
Der Blick nach Grossbritannien zeigt, dass die Grenze, welche Gentests zur Aussonderung von Embryonen für welche Indikationen angewendet werden dürfen und welche nicht, kaum mehr gezogen werden kann. „Weitere Liberalisierungsschritte wie die Herstellung von Retterbabys, Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft sind auch in der Schweiz bereits Gegenstand der politischen Diskussion“, gibt SVP-Ständerat und Co-Präsident Peter Föhn zu Bedenken. Ist die PID für Chromosomenanomalien erst einmal erlaubt, ist es, wie das Beispiel USA zeigt, kein grosser Schritt mehr zur Zulassung von Designerkindern – das heisst einer Selektion nach Geschlecht, Haar und Augenfarbe sowie gewünschten körperlichen und geistigen Eigenschaften.
Krankheiten therapieren, nicht Betroffene selektionieren
Die PID ist faktisch ein Selektionsinstrument. Der Entscheid zwischen „lebenswertem“ und vermeintlich „lebensunwertem“ Leben wird ins Labor verlagert. „Die Gefahr besteht, dass Menschen mit einer Behinderung künftig als `lebensunwert` und vermeidbares Risiko gebrandmarkt werden“, warnt Co-Präsident und CVP-Nationalrat Christian Lohr. Leistungsverweigerungen der Sozialversicherungen und Krankenkassen könnten die Folge sein. Die Zulassung der PID würde einen starken gesellschaftlichen Druck auf werdende Eltern ausüben, behindertes Leben zu verhindern.
In einer humanen Gesellschaft sollte es jedoch Aufgabe der Politik, der Gesellschaft und der Gesetzgebung sein, Menschen mit Behinderung sozial und wirtschaftlich zu integrieren – nicht sie zu verhindern und zu eliminieren. „Die Aufgabe der Medizin muss es sein, Krankheiten zu therapieren und nicht, Betroffene zu selektionieren“, fordert Co-Präsidentin Marianne Streiff-Feller, EVP.
Der Nutzen der PID für kinderlose Paare ist wissenschaftlich nicht erwiesen
Kommt erschwerend hinzu, dass der Nutzen der PID für die Fortpflanzungstherapie bis heute wissenschaftlich nicht einmal erwiesen ist. Die Behauptung, die PID würde die Erfolgschancen bei der Behandlung kinderloser Paare erhöhen, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Die European Society of Human Reproduction (ESHRE), die wichtigste europäische Dachorganisation der Fortpflanzungsmediziner, bestätigt auf Anfrage: „Der positive Effekt der PID mit Aneuploidie-Screening ist nicht bewiesen“. Im Gegenteil: Verschiedene Studien belegen, dass die Geburtenrate bei der künstlichen Befruchtung ohne PID-Screening signifikant höher ist als mit PID.
Medienkontakt:
- Marianne Streiff-Feller, Nationalrätin, Präsidentin EVP Schweiz:
079 664 74 57 - Christian Lohr, Nationalrat CVP: 079 405 41 72
- Susanne Leutenegger Oberholzer, Nationalrätin SP: 079 673 01 03
- Peter Föhn, Ständerat SVP: 079 569 04 80
- Martin Friedli, a. Grossrat EDU, 079 848 97 96
- Joel Blunier, Kampagnenleiter, Generalsekretär EVP Schweiz: 076 379 76 79
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