Nein zu einem versteckten Bschiss!
Auf Benzin und Diesel erhebt der Bund Abgaben. Sie fliessen grösstenteils in die „Spezialfinanzierung Strassenverkehr“. Dies ist ein „Sonderkässeli“, über welches die Milliardenausgaben für den Strassenbau und Strassenunterhalt laufen.
Der Bund besteuert aber auch die Flugtreibstoffe auf Inlandflügen mit der sogenannten Kerosinsteuer. Sie spült pro Jahr rund 44 Millionen Franken in die Bundeskasse. Ein Teil dieser Gelder wird heute der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben. Das heisst: mit Steuern, die beim Inlandflugverkehr erhoben werden, wird der Strassenverkehr unterstützt, werden Strassen gebaut oder unterhalten. Das ist stossend.
Auch der Bundesrat sieht das so. Deshalb will er neu eine „Spezialfinanzierung Luftverkehr“ schaffen, wohin künftig zu Gunsten Luftfahrt die Abgaben und Steuern auf Flugtreibstoffen fliessen sollen. Das leuchtet ein: Die Steuern auf Autobenzin und Diesel für die Strasse, die Steuern auf den Flugtreibstoffen für den Flugverkehr. So wollte es der Bundesrat und so hat er die notwendigen Aenderungen in der Bundesverfassung dem Parlament vorgeschlagen.
Doch damit hatten die Lobbyisten des Flugverkehrs nicht genug. Gegen den Widerstand des Bundesrats und gegen den lange ebenfalls opponierenden Ständerat drückten sie schliesslich im Parlament noch einen kleinen, aber bedeutungsvollen Zusatz durch. Er versteckt sich ganz harmlos in den letzten sieben Worten der neuen Bestimmung von Art. 86 Abs. 3bis, Buchstabe b der Bundesverfassung: der Bund darf seine hoheitlichen Sicherheitsmassnahmen, die er für die Luftfahrt erbringt – z.B. die Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen, die Begleitung der Swiss-Flugzeuge durch Sicherheitsbeamte – nicht der neuen Spezialfinanzierung Luftfahrt belasten.
Das beutet im Klartext und in Zahlen: Der Bundeskasse und dem Steuerzahler entsteht zu den 80 Millionen, die der Bund schon bisher jährlich für die Luftfahrt aufwendet, pro Jahr eine Mehrbelastung von rund 20 Millionen Franken. Dafür bleibt dann der gleiche Betrag im Spezialkässeli Luftfahrt, aus welchem sich auch Airlines und die Flughäfen bedienen können. Für Sicherheits-aufgaben notabene, die sie eigentlich auf eigene Rechnung zu bestreiten hätten (Gepäckkontrollen, Ueberwachung ihrer abgestellten Flugzeuge etc). Eine solche weitere Subvention der Luftfahrt ist sachlich nicht gerechtfertigt. Und so, wie sie versteckt daher kommt, ist sie eine Zumutung gegenüber den Stimmberechtigten. Darum ist diese Vorlage nicht annehmbar und verdient nur eine Antwort: Nein, so nicht!
Ruedi Aeschbacher,
Nationalrat EVP