Der Nationalrat hat heute das mit der Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ zusammenhängende Bundesgesetz über das Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot beraten und dabei einen kühlen Kopf bewahrt. Wer wegen einer Sexualstraftat an Kindern oder abhängigen Personen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wird, wird künftig für 10 Jahre keiner beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen mehr nachgehen dürfen. Damit sollen Kinder und abhängige Personen vor Wiederholungstätern geschützt werden. Die EVP unterstützt dieses Anliegen. „Es ist inakzeptabel, dass Personen, die wegen einer Sexualstraftat an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt worden sind, wieder mit Kindern oder behinderten Menschen arbeiten dürfen“, betont Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE).
Hingegen hat der Rat die folgenden untauglichen Rezepte abgelehnt:
- den Vorschlag der Ratslinken, wonach die Gerichte das Tätigkeitsverbot verhängen können, jedoch nicht müssen,
- den Vorschlag der Ratsrechten, wonach die Gerichte das Tätigkeitsverbot unabhängig von der Schwere der Tat aussprechen müssen, wie auch
- das Ansinnen der SVP, das ganze Massnahmenpaket bis nach der Abstimmung über die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ zu verzögern.
Eine blosse Kann-Formulierung wäre keine ausreichende Alternative zur Volksinitiative gewesen, ein Tätigkeitsverbot unabhängig von der Schwere der Tat hätte einmal mehr gegen den bei der Einschränkung von Grundrechten wesentlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen.
„Der Initiative kommt das Verdienst zu, dass sie auf eine bestehenden Lücke beim Schutz unserer Kinder und besonders verletzlicher Personen aufmerksam gemacht hat. Mit den heutigen Entscheiden haben wir das berechtigte Anliegen aufgenommen und in eine angemessene Form gebracht“, stellt EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE) zufrieden fest.
Bern, den 26. November 2013/nh