Der Zentralvorstand der EVP Schweiz hat heute Samstag in Solothurn beschlossen, ein allfälliges Referendum gegen die Ausweitung von Nacht- und Sonntagsarbeit zu unterstützen. Konkret verlangt eine parlamentarische Initiative längere Öffnungszeiten für Tankstellenshops. Sie sollen die ganze Nacht hindurch und nicht bloss bis 1 Uhr Angestellte beschäftigen dürfen. Die EVP ist nicht bereit, diese Zunahme von Nachtarbeit hinzunehmen. Sie will keine weiteren Deregulierungsschritte bei den Ladenöffnungszeiten und wird deshalb die besagte Initiative in der Wintersession ablehnen.
Weiter ist die EVP empört darüber, dass der Bundesrat offenbar weitere Sonntagsverkäufe auf dem Verordnungsweg erlauben will. Die Stimmberechtigten haben mehrfach klar gemacht, dass sie keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe wollen. Es geht nicht an, dass der Bundesrat diese nun an Parlament und Volk vorbei einführen will. Erst recht nicht, wenn der Auslöser bloss zwei Einkaufszentren sind, bei denen es Kontroversen um die Öffnungszeiten gibt. Die EVP lehnt jede Lockerung des Sonntagsarbeitsverbotes ab und verlangt, dass diese Frage mindestens dem Parlament und allenfalls dem Volk vorgelegt wird.
Nacht- und Sonntagsarbeit muss die Ausnahme bleiben. Das geltende Verbot darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Der Schutz der Arbeitnehmenden und des Sonntags als Ruhe- und Feiertag haben Vorrang. Nacht- und Sonntagsarbeit hat negative Auswirkungen auf das Sozial- und Familienleben der Arbeitnehmenden. Viele Angestellte möchten nachts und am Sonntag nicht arbeiten, müssen sich aber anpassen, weil sie auf die Jobs angewiesen sind. Der Staat steht in der Verantwortung, die Interessen dieser Menschen zu schützen. Es ist nichts gewonnen, wenn das Ruhebedürfnis der Bevölkerung zunehmend dem Profitdenken geopfert wird. Schliesslich erhöht jede Ausweitung der Nacht- und Sonntagsarbeit den Druck für eine weitere Liberalisierungswelle – weil weitere Kreise gleich lange Spiesse einfordern. Wer langfristig kein 24-Stunden-Shopping nach amerikanischem Vorbild will, ist eingeladen, die aktuell geltende Grenze für die Nacht- und Sonntagsarbeit zu verteidigen.
Solothurn, den 1. Dezember 2012/nh