Heute Mittwoch hat der Nationalrat die Totalrevision des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) beraten. Nebst der Vereinfachung und Harmonisierung der Einbürgerungsverfahren sowie der Angleichung des Integrationsbegriffs an das Ausländerrecht sollen grundsätzliche Neuerungen eingeführt werden wie beispielsweise die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung, die Herabsetzung der Aufenthaltsdauer von bisher zwölf Jahren oder die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen.
In ihrem Eintretensvotum als Fraktionssprecherin unterstrich Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) die Bedeutung, welche der Harmonisierung der Verfahren und der Definition einheitlicher Integrationskriterien zukomme. Die sehr unterschiedliche Anwendung des geltenden Gesetzes in den Kantonen sei problematisch und grenze an Willkür. Hier müsse das Parlament seine Hausaufgaben machen. Namens der Fraktion begrüsste es Marianne Streiff deshalb sehr, dass der Bundesrat die Integrationskriterien präzisieren wolle. Dazu gehörten etwa das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten und lokalen Verhältnissen, Sprachkenntnisse, die wirtschaftliche Unabhängigkeit, aber auch das Respektieren der Werte der Bundesverfassung. „Mit dem Verweisen auf die Grundordnung unserer Nation wird ausgedrückt, dass ihre Inhalte verpflichtend sind. Also beispielsweise auch das Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau. Damit sollte es nicht mehr möglich sein, dass ein Mann eingebürgert wird, der es seiner Frau verunmöglicht, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Um diese Handhabung wäre ich als frühere verantwortliche Gemeinderätin für Einbürgerungen einige Male sehr froh gewesen“, betonte Marianne Streiff.
Neu ist die Niederlassungsbewilligung eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Das sei zugegebenermassen eine Verschärfung, denn diesen C-Ausweis erhalte bekanntlich nur, wer wirklich gut integriert sei, führte Marianne Streiff im Rat aus. Die Voraussetzungen dafür seien sehr streng. Doch Integration sei keine Zumutung für die Betroffenen, wie man während der Debatten in Parlament und Kommission manchmal den Eindruck habe gewinnen können, sondern im Gegenteil eine Chance. „Als Abschluss einer guten Integration kann ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden. Der Effort, der dazu geleistet wird, soll auch belohnt werden können“, zeigte sich EVP-Nationalrätin Marianne Streiff überzeugt.
Im Unterschied zur Mehrheit der Fraktion votierte Marianne Streiff aber auch dafür, die Mindestdauer des Aufenthaltes in der Schweiz, bis ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann, von bisher 12 auf 8 Jahre herabzusetzen, wie dies der Bundesrat im Ausgleich zu den verschärften Voraussetzungen vorgeschlagen hatte. Auch unterstützte Streiff mit der Kommissionsminderheit die heute geltende Bestimmung, wonach die Aufenthaltsjahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr doppelt zählen. Schliesslich sollen auch die Jahre als vorläufig aufgenommene Person an die massgeblichen Aufenthaltsjahre angerechnet werden. Leider wurden diese Erleichterungen im Parlament allesamt versenkt.
Bern, den 13. März 2013/nh