Arbeitslose alleinerziehende Mütter sollen mit der Mutterschaftsentschädigung neu das Recht auf Familienzulagen haben. Das ist bisher nicht der Fall. Wenn heute beispielsweise in Folge einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung keine andere Person einen Anspruch auf Familienzulagen hat, wird für das Kind keine Zulage ausgerichtet.
Ausbildungszulagen sollen künftig bereits ab dem 15. Lebensjahr ausbezahlt werden können. Damit erhalten Eltern künftig Ausbildungszulagen, sobald ihr Kind eine nachobligatorische Ausbildung antritt und nicht erst wie bisher mit dem 16. Geburtstag des Kindes.
Schliesslich wollen Nationalrat und Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen schaffen. Mit diesen kann der Bund seit rund 70 Jahren gesamtschweizerische oder sprachregional tätige Familienorganisationen, die in Förderbereichen wie «Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit» oder «Begleitung und Beratung von Familien sowie Elternbildung» tätig sind unterstützen.
Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage.
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