Lotteriespielautomaten sind nicht gemeinnützig

Für die EVP sind Geldspiele nicht im Dienste des Gemeinwohls, sondern haben schwerwiegende Folgen für Spielsüchtige, ihre Angehörigen und das Gemeinwesen. „Geldspiele mit hohem Suchtpotential wie die umstrittenen Tactilo-Geräte sollten nur in Spielbanken betrieben werden dürfen, wo wenigstens ein minimaler Sozialschutz möglich ist“, sagt Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH).

Das Bundesgericht hat entschieden: die elektronischen Lotteriespielautomaten „Tactilo“ unterstehen dem Lotteriegesetz und dürfen somit weiterhin frei zugänglich in Restaurants und Bars aufgestellt werden. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) war im Dezember 2006 zum Schluss gekommen, dass die Tactilo-Kästen nur noch in abgeschwächter Form Lotterieelemente enthalten, hingegen den Geldspielautomaten ausgesprochen ähnlich sind, welche nur in Casinos betrieben werden dürfen. Sie verbot deshalb die Tactilo-Geräte ausserhalb der Spielbanken. Die Lotteriegesellschaften und die Kantone fochten die entsprechende Verfügung der ESBK an und bekamen nun vor Bundesgericht letztinstanzlich recht.

 

Weil die Tactilo-Kästen technisch auf einer Lotterie beruhen, konnten die Bundesrichter wohl kaum anders, als sie dem Lotteriebereich zuzuordnen. „Für die Spielenden unterscheiden sie sich bezüglich Spielablauf und Suchtpotential jedoch kaum von Geldspielautomaten“, betont EVP-Nationalrätin Maja Ingold. Der Gesetzgeber müsse nun auf seiner ursprünglichen Absicht bestehen, dass Geldspielautomaten und ähnliche Geräte nicht mehr frei zugänglich betrieben werden dürfen, sondern nur noch in den Casinos, wo wenigstens ein minimaler Sozialschutz möglich sei. Deshalb habe sie ihre Motion „Lotteriespielautomaten auf Spielbanken beschränken“ (10.3426) eingereicht: „Sie verlangt, dass Lotteriespielautomaten wie Tactilo dem Spielbankengesetz unterstellt sind und damit nur noch in den Spielbanken angeboten werden dürfen.“  

 

Die Lotteriespielautomaten sind nicht harmlos. Sie verleiten die Spielenden wegen ihrer Möglichkeit zur Spielwiederholung in schneller und unbegrenzter Kadenz zum exzessiven Spielen und fördern so die Spielsucht. Experten wie der Zürcher Mario Gmür bezeichnen sie als „ruinöses Nonstopspiel mit hohem Suchtpotential“. Dies belegen auch die Bruttospielerträge: Im Jahr 2008 erzielten die von der Loterie Romande betriebenen 700 Tactilo-Geräte einen Bruttospielertrag vom 107,1 Millionen Franken. Dies entspricht einem Ertrag von CHF 419.- pro Tag und Automat. Davon sind die an die Spielenden ausbezahlten Gewinne notabene bereits abgezogen! Spielsucht ist aber keine Bagatelle. Sie hat schlimme Folgen für die Betroffenen, die ihre Existenz ruinieren und jegliche Selbstachtung verlieren. Oft sind Familienangehörige mitbetroffen. Spätestens wenn der Staat auf unbezahlten Steuern sitzen bleibt oder die Sozialhilfe in Anspruch genommen wird, verliert das Gemeinwesen auch finanziell.

 

Vor dem Hintergrund des Tactilo-Streits haben Personen aus dem Umfeld der Loterie Romande mit Geldern der Sport-Toto-Gesellschaft die Volksinitiative „für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ lanciert. Der Gegenvorschlag dazu geniesst momentan hohe Zustimmung: eben hat ihn die Kommission des Ständerates einstimmig zur Annahme empfohlen. Man muss sich einfach bewusst sein: auch der Gegenvorschlag würde die inakzeptable Mehrfachrolle der Kantone als bewilligende, beaufsichtigende und nutzniessende Instanzen im Bereich Lotterien zementieren und eine Beschränkung von Spielen mit hohem Suchtpotential auf die Spielbanken entscheidend erschweren. Die Lotteriegesellschaften betonen bei jeder Gelegenheit, wie gemeinnützig ihre Aktivitäten seien und wie viel sie gegen die Spielsucht unternähmen. Wenn es ihnen wirklich um das Gemeinwohl ginge, würden sie Spiele mit hohem Suchtpotential erst gar nicht anbieten. Lotteriespielautomaten sind nicht gemeinnützig.

 

Bern, den 3. Februar 2011/nh