Die EVP nimmt mit grosser Enttäuschung zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Präimplantationsdiagnostik (PID) zulassen will. „Nicht alles, was wissenschaftlich machbar ist, ist ethisch auch zu verantworten“, betont EVP-Präsident Heiner Studer. Der Staat darf keine Lizenz zum Töten ausstellen. Wird die vorgeschlagene Linie im Parlament eine Mehrheit finden, wird sich die EVP mit grossem Engagement für ein Nein zur notwendigen Verfassungsänderung einsetzen.
Die EVP anerkennt die schwierige Situation von Eltern, die wegen der Gefahr einer schweren Erbkrankheit und einem grossen Kinderwunsch in einem Dilemma sind. Sie ist sich zweitens bewusst, dass die heute geltende Regelung unsinnig anmuten kann, wonach ein Untersuch vor der Verpflanzung in den Mutterleib verboten (PID), nach der Verpflanzung mittels pränataler Diagnostik (PND) jedoch erlaubt ist. Der bessere Schutz des Embryos im Reagenzglas darf aber nicht dem schlechteren Schutz des Fötus im Mutterleib angepasst werden.
Ferner soll bei allen Fortpflanzungsverfahren das Aufbewahrungsverbot für Embryonen aufgehoben werden. Bei der sogenannten Kryokonservierung werden die Embryonen in flüssigem Stickstoff schockgefroren. Die damit verbundenen Risiken für das Kind und seine Entwicklung (wenn die Embryonen später aufgetaut und in die Gebärmutter eingepflanzt werden) sind völlig ungeklärt. Spätestens nach 10 Jahren müssen auch diese Embryonen vernichtet, sprich getötet werden.
Embryonen sind menschliche Lebewesen und als Individuum einzigartig. Ihre Würde ist unteilbar und ihr Leben verdient unbedingten Schutz. Die PID missachtet die Würde derer, die am schwächsten sind und am meisten des Schutzes bedürfen. Sie entscheidet über Leben und Tod, indem sie aus einer Reihe von Embryonen jene auswählt, die für eine Verpflanzung in die Gebärmutter in Frage kommen und die anderen im Reagenzglas sterben lässt. Diese bewusste Tötung der Embryonen widerspricht einer christlich inspirierten Ethik des Lebens grundsätzlich. Die Vorlage bringt einen schwerwiegenden Paradigmenwechsel: erstmals wird die Tötung von Embryonen ausserhalb des Mutterleibes erlaubt, während bisher nur in Ausnahmefällen nicht alle entwickelten Embryonen in die Gebärmutter verpflanzt werden mussten. Schliesslich ist die PID ein Verfahren, mit dem Entscheidungen über den Wert oder Unwert menschlichen Lebens salonfähig werden. Sie untergräbt die Anerkennung von kranken Menschen und solchen mit Behinderung.
Bern, den 7. Juni 2013/nh