Das menschliche Leben dauert von der Zeugung bis zum Tod. Es liegt nicht am Menschen, das Ende dieses Lebens zu bestimmen. Zweitens ist jede staatliche Regelung der Beihilfe zum Suizid ein Widersinn, wie EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher (ZH) ausführt: „Der Staat schützt das Leben über alles – und gleichzeitig soll er das Handeln derer regeln, die beim Töten mithelfen?“ Für Aeschbacher steht deshalb fest: „Ein Verbot der Beihilfe zum Suizid ist die einzig konsequente Haltung.“ Er hat in der Sommersession eine entsprechende Motion eingereicht, mit der er in Artikel 115 des Strafgesetzbuches die drei Wörter «aus selbstsüchtigen Gründen» streichen will. Damit wäre die Suizidbeihilfe in jedem Fall verboten.
Ein Positionspapier mit Leistungsausweis fasst die Ansichten und Aktivitäten der EVP zur Suizidbeihilfe zusammen. Parallel zum Verbot der Suizidbeihilfe muss das Angebot an palliativer Pflege massiv ausgebaut werden:
- durch die Verankerung in den kantonalen Gesundheits- und Pflegegesetzen,
- durch die Gründung und Förderung von Hospizen und Hospizdiensten,
- durch Aus- und Weiterbildungsangebote für Ärzte, Pflegefachleute und auch Laien,
- durch Palliativstationen in den Spitälern, welche mit der Spitex und Heimen zusammenarbeiten und diese in der Durchführung palliativer Pflege unterstützen.
Palliative Care ermöglicht ein Sterben in Würde ohne unerträgliche körperliche und seelische Qualen. Erfahrungsgemäss steigt die Lebensqualität entscheidend, wenn Patienten ausreichend palliativ betreut werden. Dadurch verschwinden die Angst vor dem Tod und der Todeswunsch oft.
Ist ein Verbot auf Bundesebene nicht mehrheitsfähig, wird die EVP folgende Zwischenschritte erneut einfordern:
- Suizidbeihilfe darf nur dann straffrei sein, wenn die Personen oder Organisationen, die Suizidbeihilfe leisten, dafür absolut keine finanziellen Leistungen oder andere geldwerte Vorteile von der sterbewilligen Person oder ihrem Umfeld entgegen nehmen (vgl. Standesinitiative 07.5368 von Grossrätin Annemarie Pfeifer (BS) vom 6. Dezember 2007 und die Standesinitiative A 192/2007 von Kantonsrat René Steiner (SO) vom 12. Dezember 07).
- Suizidbeihilfe muss verboten werden, wenn es sich bei den Sterbewilligen um nicht in der Schweiz ansässige Personen aus dem Ausland handelt (vgl. Parlamentarische Initiative 07.480 von Nationalrat Ruedi Aeschbacher vom 5. Oktober 2007, Standesinitiative 369/2007 von Kantonsrat Gerhard Fischer (ZH) vom 3. Dezember 2007).
Die EVP ist enttäuscht von der Haltung der Fraktionspartnerin CVP, welche heute verlauten lassen hat, die Beihilfe zum Suizid müsse erlaubt bleiben. Die EVP ist der Meinung, dass Suizidbeihilfeorganisationen wie Dignitas eben gerade keinen Rückhalt in der Bevölkerung haben und gesellschaftlich nicht verankert sind. Echter Schweizer Tradition wird man nur mit palliativer Pflege gerecht und nicht mit der Schnelltodlösung Suizidbeihilfe.
Zürich, den 14. August 2008/nh