Konzerne sollen für Schaden an Mensch und Umwelt haften

Konzerne sollen für Schaden an Mensch und Umwelt haften

Die Ratsmitglieder der EVP haben heute im Nationalrat den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative mit eingeschränkter Haftung unterstützt. Er sieht vor, dass Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften.

Alle Ratsmitglieder der EVP und der BDP unterstützten mit einer Minderheit der Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP diesen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative, den auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission empfohlen hatte.

Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können

«Der Gegenvorschlag greift das Kernanliegen der Volksinitiative auf: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihre Töchter zum Beispiel im Ausland Kinder ausbeuten, Flüsse verschmutzen oder Bäuerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern vergiften», begrüsst EVP-Nationalrat Nik Gugger (ZH) den Gegenvorschlag. «Er hat deshalb gute Chancen, die Initianten zum Rückzug der Initiative zu bewegen.»

Gegenvorschlag ist konsensfähiger Kompromiss

Gleichzeitig schwächt der Gegenvorschlag die Initiative in einigen Bereichen deutlich ab. «Der Gegenvorschlag des Nationalrates stösst bei einer breiten Wirtschaftsallianz auf positive Resonanz. Auch in der Schweizer Wirtschaft sieht man nämlich den Rufschaden für die Schweiz durch die endlose Kette von Skandalen. Viele Wirtschaftsvertretende unterstützen deshalb diesen Gegenvorschlag», betonte EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE) in ihrem Votum vor dem Rat. So schränkt der Vorschlag den Kreis der Unternehmen ein, die von den neuen Bestimmungen betroffen wären. Auch schwächt er die Haftungsentschädigung deutlich ab und bezieht keine Zulieferer mit ein. Er limitiert die Haftung ausserdem auf Schäden an Leib, Leben und Eigentum.

Ständerätlicher Vorschlag ist zahnlos

Die ständerätliche Alternative ist aus Sicht der EVP-Ratsmitglieder ungeeignet, die Probleme zu lösen, die die Initiative angehen will. «Der Gegenvorschlag des Ständerates ist eine reine Alibiübung. Einzelne Konzerne dürften weiterhin ohne Konsequenzen verantwortungslos wirtschaften», kritisierte Marianne Streiff den Vorschlag des Ständerates vor dem Rat. Dieser sieht lediglich eine Berichterstattungspflicht für Unternehmen vor. Derartige Hochglanzbroschüren haben sich jedoch in der EU als wenig wirksam erwiesen, weshalb zum Beispiel auch Deutschland daran ist, ein Lieferkettengesetz zu erarbeiten.

Jetzt liegt es am Ständerat, einem Gegenvorschlag zum Durchbruch zu verhelfen, der das Anliegen weiter Kreise der Bevölkerung aufnimmt, Konzerne für verantwortungsloses Verhalten gegenüber Mensch und Umwelt haftbar zu machen.

Für Auskünfte:

Marianne Streiff, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 079 664 74 57
Nik Gugger, Vizepräsident und Nationalrat: 079 385 35 35
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70