Keine Lockerung für Kriegsmaterialexporte!

Keine Lockerung für Kriegsmaterialexporte!

Geht es nach dem Ständerat, soll Kriegsmaterial selbst dann exportiert werden dürfen, wenn ein mittleres Risiko besteht, dass die Waffen für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Die EVP wird diese komplett unglaubwürdige Motion entschieden bekämpfen.

Morgen Donnerstag entscheidet der Nationalrat, ob die Regeln für den Export von Kriegsmaterial gelockert werden sollen. Heute darf ein Land nicht mit Waffen beliefert werden, wenn es „Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt“. Neu soll das Verbot nur gelten, wenn ein „hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial für die Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.“ Die EVP wird diese wesentliche Aufweichung entschieden ablehnen. Das erst 2008 verschärfte Waffenausfuhrverbot darf nicht gelockert werden, nur um der Schweizer Rüstungsindustrie Geschäfte mit dem Ausland zu erleichtern.

 

Schon der Titel dieser Motion spreche Bände, bemängelt EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH). Ausgangspunkt sei nicht mehr, zu verhindern, dass Schweizer Kriegsmaterial in menschenrechtsverletzender Weise eingesetzt wird. Ausgangspunkt sei es, eine vermutete Benachteiligung der Rüstungsindustrie zu beseitigen. Das sei eine komplett falsche Prioritätensetzung. Weiter habe das Geschäft ein mehrfaches Glaubwürdigkeitsproblem:

  • Erstens sei das Kriegsmaterialgesetz erst 2008 verschärft worden, um damit die Kriegsmaterialinitiative zu bekämpfen. Auch die EVP hat damals in Anerkennung der Bemühungen des Bundes die Stimmfreigabe beschlossen. „Es befremdet mich, dass die restriktive Gesetzgebung und Praxis nach dem Nein zur Initiative wieder aufgegeben werden soll“, betont Maja Ingold. Damit würden der Schutz der Menschenrechte und die humanitäre Tradition der Schweiz ein Stück weit in Frage gestellt.

  • Zweitens sei es noch kein Jahr her, als bekannt wurde, dass die Schweiz mittlerweile Waffenteile im Wert von fast einer Milliarde Franken exportiert, bei denen das Empfängerland – im Unterschied zur Situation bei den ganzen Waffensystemen – keine Erklärung zur Nichtwiederausfuhr abgeben muss. Mit anderen Worten: Es lässt sich nicht verhindern, dass die Waffenteile wieder ausgeführt werden und schliesslich in Konfliktregionen landen. Am 20. März 2013 hat Maja Ingold deshalb mit einer Motion (13.3158) eine transparente und einheitliche Bewilligungspraxis verlangt, welche die Reputation der Schweiz nicht länger gefährdet. „Die Waffenexporte ohne Nichtwiederausfuhrerklärung müssen deutlich abnehmen“, fordert die Zürcher Nationalrätin.

Vor diesem Hintergrund gehe es nicht an, die Motion des Ständerates anzunehmen, betont Maja Ingold. Vielmehr müsse die Kriegsmaterialverordnung im Sinne ihrer Motion angepasst werden: „Das Waffenexportregime der Schweiz muss restriktiv und der Friedenspolitik verpflichtet sein. Ethische Aspekte müssen stärker gewichtet werden als wirtschaftliche Interessen.“

 

Bern, den 27. November 2013/nh