Keine Geldmacherei mit dem Tod, kein Sterbetourismus

Keine Geldmacherei mit dem Tod, kein Sterbetourismus

Die EVP lehnt die Beihilfe zum Suizid ab. Sie will deshalb das Strafgesetzbuch in zwei Punkten verschärfen. Zwei Vorlagen im Kanton Waadt, welche Suizidhilfeorganisationen in Heimen und Spitälern zulassen wollen, werden von der EVP ebenfalls abgelehnt. Sie hätten für Personal und Bewohner belastende Folgen.

Anlässlich des Suizidhilfekongresses in Oerlikon und der Volksabstimmung im Kanton Waadt ruft die EVP in Erinnerung, dass die Beihilfe zum Suizid mit erheblichen Gefahren und Schwierigkeiten verbunden ist. Es ist absolut zentral, dass kein sozialer Druck auf kranke, pflege- oder hilfsbedürftige Menschen entstehen darf, sich selber umzubringen, sei es um Kosten zu sparen angesichts des teuren Gesundheitssystems, sei es weil man dem Umfeld nicht zur Last fallen will. Sterben in Würde bedeutet nicht, das Ende selber bestimmen zu können. Sterben in Würde heisst, wenn immer möglich im Kreis seiner Lieben, medizinisch und pflegerisch umsorgt, das Leben loslassen zu können. Menschen, die schwerkrank sind oder sich in einer Lebenskrise befinden, brauchen persönliche Zuneigung (Liebe!) sowie intensive pflegerische und medizinische Betreuung. Sie brauchen Hilfe zum Leben, nicht Hilfe zum Sterben.

 

Die EVP hat jegliches Vertrauen in die Suizidhilfeorganisationen verloren. So musste sie mit grösstem Befremden zur Kenntnis nehmen, dass Exit nicht einmal gewillt war, die minimalen Standards mitzutragen, welche der Bundesrat 2009 in Vernehmlassung gegeben hat, weil sie diese als bürokratisch empfunden hat. Beihilfe zum Suizid betrifft mit dem Leben eines der höchsten Rechtsgüter. Entsprechend ist äusserste Sorgfalt geboten. Sollen Organisationen, die zu dieser fundamentalen Einsicht nicht fähig zu sein scheinen, Menschen in den Tod begleiten dürfen? Die EVP ist klar der Ansicht: Nein. Dignitas ihrerseits kann unseres Erachtens den dringenden Verdacht nicht widerlegen, dass sie mit der Suizidhilfe ein Geschäft betreibt und damit den Straftatbestand der Suizidhilfe aus selbstsüchtigen Gründen erfüllt. Artikel 115 des Strafgesetzbuches ist deshalb so zu konkretisieren, dass Beihilfe zum Suizid nur dann straffrei ist, wenn die Personen oder Organisationen, die Suizidbeihilfe leisten, dafür absolut keine finanziellen Leistungen oder andere geldwerte Vorteile von der sterbewilligen Person oder ihrem Umfeld entgegen nehmen. Zweitens ist nicht einsichtig, weshalb die Schweiz als Zielland für Sterbewillige aus ganz Europa herhalten muss. In der kurzen Frist, in der diese Menschen in der Schweiz weilen, können Urteilsfähigkeit und Konstanz des Sterbewunsches – immerhin von der nationalen Ethikkommission empfohlene Voraussetzungen für die Suizidbeihilfe – unmöglich sorgfältig abgeklärt werden. Zudem wird dies zwangsläufig von Ärzten vorgenommen, welche die Betroffenen und ihre Leidensgeschichte kaum kennen. Artikel 115 des Strafgesetzbuches ist deshalb so zu ergänzen, dass Suizidbeihilfe nicht mehr zulässig ist, wenn es sich bei den Sterbewilligen um nicht in der Schweiz ansässige Personen aus dem Ausland handelt.

 

Am Sonntag kommt im Kanton Waadt eine Volksinitiative von Exit zur Abstimmung, welche alle Heime dazu zwingen will, Beihilfe zum Suizid in ihren Institutionen zuzulassen, wenn sie die Subventionen nicht verlieren wollen. Ein Gegenvorschlag des Kantonsparlamentes erhöht die Anforderungen an die Beihilfe zum Suizid, schliesst dafür auch die Spitäler mit ein. Die EVP Kanton Waadt lehnt beide Vorlagen ab. Sie ist der Ansicht, dass kein Handlungsbedarf gegeben ist und die Beihilfe zum Suizid nicht auf Spitäler und Heime ausgeweitet werden soll. Das neue Gesetz könne Heime, welche aufgrund ethischer Überzeugungen die Aktivitäten von Suizidhilfeorganisationen ablehnen, vom Markt verdrängen oder zumindest stark diskriminieren, betont François Bachmann, Präsident der EVP Kanton Waadt. „Die Beihilfe zum Suizid ist für das Pflegepersonal sehr belastend. Sie erschwert zudem die Auseinandersetzung mit dem Tod für die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner“, gibt Bachmann zu bedenken.

 

Bern, den 14. Juni 2012/nh