Kein Alkoholverkauf zwischen 21 und 7 Uhr

Die EVP Schweiz fordert im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes ein generelles Verbot von Lockvogelangeboten, ein Verkaufsverbot im Detailhandel zwischen 21 und 7 Uhr, ein Werbeverbot für Bier und Wein am TV, die Anhebung des Alkoholsteuersatzes und den Verzicht auf die unverständliche und gefährliche Steuerbefreiung von jährlich 10 Litern reinen Alkohols pro Person.

Für die EVP Schweiz hat eine wirksame Alkoholgesetzgebung hohe Priorität. Ihr Ziel muss es sein, den problematischen und missbräuchlichen Alkoholkonsum insbesondere von Jugendlichen zu reduzieren und so negative Begleiterscheinungen wie Folgeerkrankungen, Abhängigkeiten, Unfälle, Gewalttaten etc. wirksam einzudämmen. Die Erfahrung zeigt, dass die Prävention in Schule und Jugendarbeit am sinnvollsten mit klaren Leitplanken des Gesetzgebers unterstützt wird. Die EVP fordert in der laufenden Vernehmlassung zur Totalrevision der Alkoholgesetzgebung deshalb unter anderem:

  • Ein generelles Verbot von Lockvogelangeboten wie Happy Hours, Zwei für eins etc.
    Jegliche vergünstigte Abgabe von Alkohol läuft einer wirksamen Prävention zuwider. Lockvogelangebote wie Happy Hours, Zwei für eins, Ladies Nights, etc. sind deshalb im Detailhandel und im Ausschank generell zu verbieten. Als absolute Minimalmassnahme sind diese Angebote nicht wie vorgeschlagen nur freitags und samstags zwischen 21 und 9 Uhr zu verbieten, sondern an jedem Abend der Woche. Längst ist der Donnerstag der wichtigste Ausgangsabend und es ist kontraproduktiv, wenn die grossen Besäufnisse an jenen Abenden stattfinden, wo am nächsten Tag Schule oder Lehre ansteht.
  • Kein Verkauf von alkoholischen Getränken im Detailhandel zwischen 21 und 7 Uhr
    Eine Studie hat soeben ergeben, dass diese Massnahme in Genf hochwirksam ist und die Anzahl Hospitalisierungen wegen Alkoholvergiftungen drastisch gesunken sind. Auch die SBB machen gute Erfahrungen mit dem freiwilligen Verkaufsverzicht in den Bahnhöfen. Überhaupt nicht oder nur sehr restriktiv bewilligt werden darf zudem der Verkauf von Alkohol an Festtagen über die Gasse, an Schulfesten sowie auf Skipisten.
  • Werbeverbot von Bier und Wein in Radio und Fernsehen
    Die EVP will strengere Werbebestimmungen und fordert, dass die Werbeverbote a) im öffentlichen Verkehr, b) in Radio und Fernsehen, c) in und an öffentlichen Gebäuden sowie d) auf Sportplätzen und an Sportveranstaltungen nicht nur für Spirituosen gelten, sondern bei allen alkoholischen Getränken zum Tragen kommen. Sie sollen auch für alkoholfreie Biere gelten, weil mit dem nur auf den zweiten Blick von „echtem“ Bier zu unterscheidenden alkoholfreien Bier die Alkoholwerbebestimmungen immer wieder umgangen werden.
  • Anhebung des Steuersatzes von 29 auf 35 Franken
    Der Steuersatz für Spirituosen liegt seit 1999 unverändert bei CHF 29 pro Liter reinen Alkohols. Aus Präventionsgründen soll er nun auf CHF 35 angehoben werden, wie es der Bundesrat früher schon vorgeschlagen hat.
  • Keine Steuerbefreiung von 10 Litern pro Person und Jahr
    Die EVP verlangt dringend, auf die erwähnte Steuerbefreiung zu verzichten, weil sie der Systematik des Gesetzes zuwiderläuft und allen Anstrengungen zur Prävention spottet. Der Alkohol wird damit völlig unnötig verbilligt und es ist grundfalsch, das ursprünglich für die Landwirtschaft geltende Privileg auf die Gesamtbevölkerung auszudehnen.

Bern, den 29. Oktober 2010/nh