Jetzt sind die Familien an der Reihe!

Familien mit Kindern müssen dringend entlastet werden. Am effizientesten sind dafür nach Meinung der EVP höhere Familienzulagen. Alternativ fordert die EVP die Einführung eines Eigenbetreuungsabzuges und eines neuen Elterntarifes, der vor allem mittelständische Familien mit mehreren Kindern entlastet.

Die EVP Schweiz ist hocherfreut, dass der Bundesrat 600 Millionen Franken für die Entlastung von Familien mit Kindern einsetzen will. „Jetzt sind die Familien an der Reihe!“, fordert Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE). Weil Kinder nach wie vor eine grosse finanzielle Belastung sind, ist alles, was die Familien unterstützt, im Sinn der EVP und überfällig.

 

Statt einer komplizierten Steuerreform fordert die EVP jedoch in erster Linie höhere Familienzulagen: alle vorgesehenen Mittel sollen vollumfänglich für einen Zuschlag zu den kantonalen Familienzulagen verwendet werden. Bei 600 Mio. Franken macht dies pro Kind immerhin jährlich 400 Franken oder monatlich 35 Franken aus. Diese Lösung ist administrativ einfach und es profitieren alle Familien gleichermassen, während von Steuerabzügen nur Familien mit hohen Einkommen profitieren.

 

Sollten höhere Familienzulagen nicht mehrheitsfähig sein, befürwortet die EVP in zweiter Linie auch eine steuerliche Entlastung der Familien. Dabei ist für die EVP jedoch absolut zentral, dass Wahlfreiheit herrscht: Der Staat darf auf keinen Fall Elternpaare begünstigen, die beide einer Arbeit nachgehen und ihre Kinder extern betreuen lassen wie er auch keine finanziellen Anreize für die Nichtheirat setzen darf und  deshalb die Heiratsstrafe so rasch wie möglich beseitigen muss.

 

Die EVP will deshalb neben dem Fremdbetreuungs- einen Eigenbetreuungsabzug einführen: Familien, die ihre Kinder selber betreuen, verdienen genauso die Unterstützung der Gesellschaft wie Familien, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Der Fremdbetreuungsabzug darf nicht zum versteckten familienpolitischen Instrument werden und Eltern benachteiligen, welche ihre Kinder selbst betreuen. Er soll ausserdem höchstens 6000 Franken pro Kind und Jahr betragen, was den durchschnittlichen Krippenkosten und auch dem Mittel der kantonalen Fremdbetreuungsabzüge entspricht. Ein höherer Fremdbetreuungs­abzug finanziert Luxuslösungen und ist nicht gerechtfertigt. Schliesslich sollen auch die Kantone zur Einführung eines Eigenbetreuungsabzuges verpflichtet werden, wie ihn beispielsweise der Kanton Zug bereits kennt.

 

Von den vorgeschlagenen Tarifmodellen favorisiert die EVP den neuen Elterntarif in Variante C, weil der Elterntarif eine Anerkennung der Erziehungsarbeit bedeutet und die Variante C vor allem mittelständische Familien mit mehreren Kindern entlastet. Statt der vorgeschlagenen Reduktion des Steuerbetrags und damit der Einführung eines völlig neuen Instruments verlangt die EVP aber die Erhöhung der Familienzulagen. Auch die Kantone sollen diesen Elterntarif einführen.

 

Schliesslich setzt sich die EVP dafür ein, dass Alleinerziehende steuerlich nicht schlechter gestellt werden und auch in Zukunft bei der Bundessteuer und den kantonalen Steuern vom (günstigeren) Verheirateten- oder Elterntarif profitieren können. Mit dem Vorschlag der je hälftigen Abzüge im Fall des gemeinsamen Sorgerechts ist die EVP einverstanden.

 

Zürich, den 6. April 2009/nh/ps