Jetzt aber die Familien mit Kindern entlasten!

Nach Annahme der Unternehmenssteuerreform müssen als Nächstes zwingend die Familien mit Kindern entlastet werden. Zufrieden ist die EVP mit der Ablehnung der Kampfjetinitiative.

Heute Sonntag haben sich die Stimmberechtigten mit einem überaus knappen Resultat für die Unternehmenssteuerreform II ausgesprochen und damit ein ganzes Bündel fälliger Vereinfachungen und Entlastungen, leider aber auch die missglückte Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen bestätigt. Missglückt deshalb, weil sie nicht bei der Steuerrechnung der Unternehmen, sondern jener der Aktionäre ansetzt. Hätte man wirklich wie von den Befürwortern propagiert die Firmen und insbesondere die KMU entlasten wollen, wäre eine Senkung der Unternehmensgewinnsteuer oder noch besser die Abzugsmöglichkeit einer Dividende aufrichtiger, gerechter und besser gewesen.

 

Die grosse und mächtige Phalanx von Bundesrat, Wirtschaftsverbänden, Gewerbler, nahezu aller bürgerlichen Parteien inklusive Grünliberale hat es nur gerade fertig gebracht, einen hauchdünnen Vorsprung von 0.5 Prozent ins Ziel zu fahren. Die Bevölkerung hat sehr wohl gemerkt, dass die Vorlage dem kleinen Gewerbler nur wenig bringt und stattdessen nach dem Motto „Wer hat, dem wird gegeben“ die Grossen entlastet. „Mit diesem Resultat ist eine Unternehmenssteuerreform III definitiv vom Tisch“, ist Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) überzeugt, zumal die Schweiz bereits eines der steuergünstigsten Länder sei.

 

Mit dem knappen Resultat steht für die EVP ausser Frage, dass jetzt als Nächstes Familien mit Kindern steuerlich entlastet werden müssen, wie von Bundesrat Merz angekündigt. „Gerade weil mit der Mehrwertsteuerreform Mehrausgaben für Familien drohen, sind als Nächstes die Familien dran“, fordert Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE): „Alles was die Familien entlastet, ist in unserem Sinn und überfällig“. Die Stimmberechtigten hätten gemerkt, dass etwas faul gewesen sei an der Vorlage und die Familien eine Entlastung sehr viel nötiger hätten, wie Ruedi Aeschbacher anmerkt: „Als erstes muss die Ungerechtigkeit bei der Ehepaarbesteuerung beseitigt und die Familien entlastet werden. Bis das geschehen ist, werden wir erbitterten Widerstand gegen sämtliche Steuergeschenke leisten.“

 

Schliesslich darf man gespannt sein darauf, wie das Bundesgericht die hängigen Beschwerden gegen die analogen Regelungen in den Kantonen Basel-Landschaft und Zürich beurteilen wird. Sollte es die Beschwerden gutheissen, wäre die Schweiz in der unglücklichen Lage, dass eine auf kantonaler Ebene als verfassungswidrig beurteilte Regelung auf Bundesebene nach wie vor in Kraft wäre. Nicht nur in diesem Fall könnte die Einführung eines Verfassungsgerichtes – ein uraltes EVP-Anliegen – für die nötige Klarheit sorgen.

 

Mit Genugtuung nimmt die EVP zur Kenntnis, dass die Kampfjetlärminitiative bei den Stimmberechtigten keine Chance hatte. Einem Grounding der Luftwaffe gleichkommend hätte sie zu einem Sicherheitsvakuum in Europa geführt, was Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE) zur Bemerkung veranlasste: „Oben ohne ist unverantwortlich.“ Die EVP erwartet aber von Armee und Luftwaffe, dass sie die Sorgen der lärmgeplagten Bevölkerung ernst nimmt und die Anzahl der Flugbewegungen in Meiringen reduziert oder stärker auf einzelne Flugtage konzentriert.

 

In zwei Kantonen haben die Stimmberechtigten über Anliegen befunden, die demnächst auch in Bundesbern behandelt werden. Die überaus deutliche und höchst erfreuliche Zustimmung im Kanton Genf zu einem weitreichenden Rauchverbot zeigt, dass sich die Bevölkerung einen umfassenden Passivrauchschutz wünscht. Das ist ein deutlicher Fingerzeig für den Ständerat, der in der kommenden Frühjahrssession die parlamentarische Initiative Gutzwiller behandeln wird. Die zahlreichen vom Nationalrat im Gesetz untergebrachten Abschwächungen, Ausnahmen und Verwässerungen müssen dringend korrigiert werden. Insbesondere soll ausdrücklich vermerkt werden, dass die Kantone weitergehende Regelungen beschliessen können. Im Kanton Aargau hat eine Initiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts an der Urne hochkant Schiffbruch erlitten. Glücklicherweise wissen die Stimmberechtigten, dass es sich beim Verbandsbeschwerderecht um das effizienteste und kostengünstigste Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechts handelt. Die von SVP und Teilen der FDP immer wieder verlangte Abschaffung oder Abschwächung ist pure Zwängerei. Es wäre ehrlicher, wenn sie dazu stehen würden, dass sie weniger Umweltqualität, weniger Nachhaltigkeit, weniger Rücksicht auf Umwelt und Natur wollen, als das Mittel zur Durchsetzung des bestehenden Umweltrechts zu schwächen. Eine Änderung der Umweltgesetze selber hätte aber beim Volk erst recht keine Chance.

 

Schliesslich haben die Stimmberechtigten in den Kantonen Aargau und Schaffhausen der Einführung des doppelten Pukelsheims und damit einem Wahlsystem zugestimmt, welches die Wählerabsichten genauer abbildet als jedes andere Wahlsystem und kleine Parteien nicht länger benachteiligt. Mit jedem Kanton, der sich für diese gerechte Variante entscheidet, steigen die Chancen, dass der doppelte Pukelsheim dereinst auch bei den nationalen Wahlen angewendet wird. Was ganz im Sinne der EVP wäre!

 

Zürich, den 24. Februar 2008/nh