Die EVP will, dass die Schweiz das Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Abkommen) ratifiziert und mit der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ein umfassendes Verbot von Streumunition erlässt. Am Mittwoch hat der Nationalrat die Gelegenheit, den entsprechenden Vorlagen zuzustimmen. „Streumunition fordert grosse Opfer unter der Zivilbevölkerung und behindert den Wiederaufbau eines Landes nach einer kriegerischen Auseinandersetzung massiv“, betont EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE), in der abgelaufenen Legislatur Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Es sei ihr unverständlich, wie eine Kommissionsmehrheit Nichteintreten beantragen könne. Der Ständerat habe der Ratifizierung einstimmig zugestimmt.
Streumunition hat verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung, weil sie eine hohe Rate an Blindgängern aufweist, welche beim Aufprall nicht wie geplant explodieren. Diese Blindgänger können noch über Jahre hinweg furchtbare Schäden unter der Zivilbevölkerung anrichten und den Wiederaufbau der betroffenen Länder behindern. Sie entsprechen in ihrer Wirkung den Antipersonenminen, deren Verbot die Schweiz bereits 1998 ratifiziert hat. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen fällt der Schweiz weltweit eine entscheidende Rolle im Kampf gegen die humanitären Auswirkungen von Waffen gegen die Zivilbevölkerung zu. Dies hat die Schweiz 2008 dazu bewogen, das Oslo-Abkommen gegen Streumunition als eines der ersten Länder zu unterzeichnen. Es wäre schlicht unverständlich und nicht nachvollziehbar, wenn sich die Schweiz jetzt weigerte, das Abkommen zu ratifizieren. „Ein solcher Entscheid stünde im Widerspruch zu unserer humanitären Tradition“, gibt Nationalrätin Marianne Streiff zu bedenken.
Das Übereinkommen hat zur Folge, dass die Schweizer Armee einen Grossteil ihrer Artilleriemunition, welche sie in den 80er- und 90er-Jahren für insgesamt 652 Millionen Franken beschafft hat, in den nächsten 8 Jahren vernichten muss. Gemäss Bundesrat erreicht etwa 70 Prozent dieser Munition in 10 bis 15 Jahren aber ohnehin das Ende ihrer Lebensdauer. Weil die Schweizer Armee fast keine nach den Richtlinien des Abkommens erlaubte Artilleriemunition besitzt und die Bedeutung dieser Waffengattung diskutiert werden muss, hat der Ständerat richtigerweise gleichzeitig mit seiner Zustimmung zum Übereinkommen beim Bundesrat einen Bericht über die Zukunft der Artillerie bestellt.
Bern, den 19. Dezember 2011/nh