In den letzten Jahren wurden wir u.a. mit folgenden Informationen konfrontiert: Bewaffnete PC-9 bombardierten Lager der sudanesischen Bürgerkriegsregion Darfur (2006). Pakistan ist im Jahre 2008 trotz der instabilen Lage grösster Importeur von schweizerischem Kriegsmaterial. Verschiedene Länder – darunter die Bundesrepublik Deutschland, Rumänien, Dänemark und Finnland setzten in Afghanistan Radschützenpanzer aus der Schweiz ein. Im Rekordexportjahr 2008 wurde Kriegsmaterial für 722 Mio. Franken exportiert.
Export von Kriegsmaterial – Widerspruch zwischen Gesetzgebung und Wirklichkeit
Im September 1972 stimmten über 49 % der Stimmberechtigten der Volksinitiative zu, welche den Export von Kriegsmaterial verbieten wollte. Nach dieser knappen Ablehnung wurde ein neues Kriegsmaterialgesetz (KMG) in Kraft gesetzt. Heute liegen die Probleme nicht in erster Linie bei der Gesetzesformulierung, sondern bei der Anwendung. Art. 22 KMG hält fest: „Die Herstellung, die Vermittlung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Kriegsmaterial für Empfänger im Ausland werden bewilligt, wenn dies dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht.“ Aufgrund der erwähnten Fakten reichte ich am 7. Oktober 2005 im Nationalrat ein Postulat ein, mit der Forderung, diesen Gesetzesartikel äusserst restriktiv zu handhaben. Der Bundesrat lehnt dies ab. In einer Anfrage vom 18. Dezember 2006 stellte ich u.a. folgende Frage: „Warum bewilligt der Bundesrat Kriegsmaterialexporte nach Indien, das sich um Atomwaffen bemüht, Pakistan, das sich ebenfalls um Atomwaffen bemüht und Menschenrechte missachtet, und nach Saudi-Arabien, das ebenfalls Menschenrechte missachtet?“ Die bundesrätliche Antwort war enttäuschend. Weil eine restriktive Waffenexportpolitik auch in National- und Ständerat keine Chance hat, eine Mehrheit zu finden, ist die Unterstützung der vorliegenden Volksinitiative folgerichtig.
Um was es am 29. November 2009 geht
Die Volksinitiative verlangt ein Verbot der Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und damit zusammenhängenden Immaterialgütern. Zudem werden die Vermittlung von und der Handel mit den genannten Gütern an Empfänger im Ausland verboten. Im Intitiativtext sind Ausnahmeregelungen und flankierende Massnahmen formuliert.
Wichtige Hinweise
Der Bundesrat stellt in seiner Botschaft zur Volksinitiative fest, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Annahme bezogen auf die gesamte Schweiz bescheiden sind. In gewissen Regionen würden Arbeitsplätze verloren gehen. Deshalb hat es in der Volksinitiative eine zehnjährige Unterstützungspflicht des Bundes für die Umstellung der Rüstungsbetriebe auf zivile Produktion. Mit Ausnahme der RUAG, welche dem Bund gehört und teilweise auf zivile Produkte umgestiegen ist, sind alle grossen Hersteller von Kriegsmaterial im Eigentum von ausländischen Konzernen. Die SIG Schaffhausen verkaufte im Jahre 2000 ihr Waffengeschäft und ist heute vollständig in der zivilen Produktion tätig.
Lebensschutz vor Eigennutz
Als Christ hat für mich der Schutz menschlichen Lebens Vorrang vor materiellen Ueberlegungen. Dass wir eine Landesverteidigung haben, wird durch diese Volksinitiative nicht gefährdet. Dass schweizerisches Kriegsmaterial gegen menschliches Leben eingesetzt wird, kann ich hingegen nicht mitverantworten. Im Sinne einer solidarischen Schweiz, gegründet auf christlichen Grundwerten, empfehle ich, dieser Volksinitiative zuzustimmen.
Heiner Studer, alt Nationalrat EVP, Vizeammann, Wettingen AG