Heiratsstrafe bis ins hohe Alter: wie lange noch?

Der Ständerat lehnt eine Standesinitiative aus dem Kanton Aargau ab, welche die Benachteiligung von Ehepaaren bei der AHV endlich hätte beseitigen wollen. Nicht nur, dass die Schweiz keine einheitliche Familienpolitik betreibt – sie setzt zudem weiterhin und völlig unverständlich auf eheabschreckende Massnahmen. Wie lange noch?

„Die Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie muss gegenüber allen anderen Formen des Zusammenlebens privilegiert und geschützt werden.“ Diesem Grundsatz aus dem Schwerpunkteprogramm der EVP würde wohl eine beachtliche Mehrheit des Schweizer Volkes zustimmen. Heute ist die Situation hingegen umgekehrt: Verheiratete werden verschiedentlich benachteiligt und diskriminiert (= aufgrund ihres Verheiratetseins gegenüber anderen Lebensformen schlechter gestellt).

 

Dazu gehören die steuerlichen Nachteile des Verheiratetentarifs („Heiratsstrafe“), welche durch die Einführung eines Familiensplittings endlich aus der Welt geschafft werden könnten. Dazu gehört aber auch die Ungleichbehandlung bei der AHV, wo ein Ehepaar nur rund drei Viertel der Rente eines Konkubinatspaares erhält. „Schlicht und ergreifend ungerecht“, stellt EVP-Präsident und Nationalrat Ruedi Aeschbacher fest. „Die AHV ist eine Versicherung und muss beim Ausschütten ihrer Leistungen alle Versicherten gleich behandeln – ungeachtet ihrer persönlichen Lebensform.“

 

Am einfachsten wäre diese Gleichbehandlung nach Ansicht der EVP mit dem Grundsatz „eine Person – eine Rente“ zu erreichen. Die Aargauer Standesinitiative, die der Ständerat gestern Abend behandelt hat und die im Kanton Aargau selbstverständlich auch von der EVP unterstützt worden ist, ist aber noch offener formuliert und verlangt nur, dass alle Anspruchsberechtigten der AHV gleich behandelt werden – unabhängig von ihrer Lebensform.

 

Doch der Ständerat schiebt „Mehrausgaben und einen zu hohen administrativen Aufwand“ vor – Standardausreden, um nichts unternehmen zu müssen und eine Ohrfeige ins Gesicht der vielen Ehepaare in der Schweiz. Lieber nimmt er in Kauf, dass Konkubinatspaare bei der AHV gegenüber den Ehepaaren bevorteilt werden!

 

Zürich, den 11. März 2008/nh