Heikler Entscheid: Chromosomen-Tests an Embryos sollen im grossen Stil zugelassen werden.

Heikler Entscheid: Chromosomen-Tests an Embryos sollen im grossen Stil zugelassen werden.

Der Ständerat will Gentests an künstlich erzeugten Embryos erlauben. Die EVP ist bestürzt über diesen Entscheid und bedauert, dass die kleine Kammer ihre restriktivere Haltung gegenüber der Präimplantationsdiagnostik (PID) so schnell aufgegeben hat und dem Nationalrat gefolgt ist. Nicht alles was machbar und effizient ist, ist auch ethisch vertretbar, findet die EVP und plädiert für einen verbesserten Schutz des ungeborenen Lebens.

Wenn es nach dem Ständerat ginge, sollen künftig künstlich erzeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib einem Chromosomen-Test unterzogen werden dürfen. „Dies öffnet nun Tür und Tor für die Selektion zwischen lebenswertem und unlebenswertem Leben und erhöht den Druck massiv auf werdende Eltern“, ist EVP-Parteipräsidentin Marianne Streiff überzeugt. Alle der 6000 Paare, die pro Jahr in der Schweiz auf künstliche Befruchtung zurückgreifen, könnten von solchen Gentests Gebrauch machen. Die EVP lehnt diese Entwicklung entschieden ab. „Dieser Entscheid des Ständerates ist einem Dammbruch gleichzusetzen. Es kann nicht sein, dass wir alle paar Jahre die Grenzen in der Fortpflanzungsmedizin so massiv ausweiten“, findet EVP Nationalrätin Marianne Streiff. Die Entwicklungen in diesem Bereich würden klar zeigen, dass die Grenzen, die erst gestern gesetzt wurden schon morgen nicht mehr gelten würden. „Ein Embryo ist mehr als ein Zellklumpen“, betont EVP-Politikerin Marianne Streiff. Es braucht deshalb ethische Grundsätze und Richtlinien, wie man ungeborenes Leben vor dem Machbarkeitswahn der Fortpflanzungsmedizin besser schützen kann.

 

Neuerungen ohne Volksentscheid nicht möglich

Neu sollen bei PID-Verfahren bis zu zwölf Embryonen entwickelt werden dürfen. Das heute geltende Fortpflanzungsmedizingesetz beschränkt diese Zahl auf drei. Es stellt sich die berechtigte Frage, was mit den Embryonen geschieht, die nicht eingepflanzt werden. „Das ist ethisch heikles Terrain“, findet Marianne Streiff. Zudem soll künftig erlaubt sein, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken einzufrieren. Diese beiden Neuerungen erfordern eine Änderung der Bundesverfassung und müssen somit dem Volk vorgelegt werden. Die EVP wird sich im Vorfeld der Volksabstimmung mit aller Kraft gegen die Annahme dieser Vorlage stellen.

 

 

Webseite der EVP: www.evppev.ch

 

Bern, den 09. September 2014/jdr

 

 

Für Auskünfte:

Parteipräsidentin und Nationalrätin Marianne Streiff-Feller: 079 664 74 57

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Joel Blunier, Generalsekretär EVP Schweiz: 076 379 76 79

Jean-Daniel Roth, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70