Glaubensfreiheit gilt auch für fromme Lehrkräfte!

In der Schweiz herrscht Glaubens- und Gewissensfreiheit. Wenn PHZ-Prorektor Hans-Jürg Keller glaubt, er könne Lehrkräfte mit christlichen Überzeugungen vom Schuldienst entfernen, ist er selber am falschen Ort. Er missachtet die Verfassung und verstösst allenfalls gar gegen die Antirassismusstrafnorm. Die Androhung eines Berufsverbotes für Gläubige ist inakzeptabel.

Zur ganzen News-Debatte um fromme Studierende an der Pädagogischen Hochschule Zürich gibt es nur eines zu sagen. In der Schweiz herrscht nach Bundesverfassung Artikel 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit: „Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.“ Punkt, fertig, Schluss.

 

Wenn PHZ-Prorektor Hans-Jürg Keller öffentlich verlauten lässt, Studierende aus Freikirchen seien als Lehrer am falschen Ort oder gar amtierende Lehrkräfte mit christlichen Überzeugungen vom Schulunterricht entfernen will, ist er wohl selber am falschen Ort. Er missachtet mit diesen Aussagen nicht nur die Schweizer Verfassung, sondern macht sich allenfalls gar des Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm schuldig: Wer öffentlich gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion zu Diskriminierung aufruft, kann immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt werden.

 

Bei der EVP melden sich besorgte Lehrkräfte: „Als Lehrer und Christ darf ich also nicht mehr an die Aussagen der Bibel glauben, sonst gehöre ich vom Schuldienst entfernt.“ Diese Androhung eines Berufsverbotes gefährde die Glaubensfreiheit. Nicht, dass er seinen Schülerinnen und Schülern die Hölle heiss machen würde, schreibt ein langjähriger Lehrer. Doch es stosse ihm sauer auf, dass heute zwar alles geglaubt werden, man den christlichen Glauben aber nicht mehr vertreten dürfe.

 

Für die EVP ist unbestritten, dass Lehrkräfte im Klassenzimmer keine Indoktrination betreiben dürfen und dass sie zwischen sich als öffentliche und private Person unterscheiden müssen. Es ist richtig, wenn die Ausbildungsinstitutionen dies thematisieren und auch Standards vorgeben. Doch die zitierten Aussagen von Hans-Jürg Keller dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Auch ein PHZ-Prorektor hat sich an die Verfassung zu halten.

 

Zürich, den 2. April 2009/nh

 

Hinweis: Nach Versand der Medienmitteilung ist die EVP Schweiz auf die Stellungnahme von Hans-Jürg Keller aufmerksam gemacht worden, die wir an dieser Stelle gerne verlinken. Wenn Herr Keller betont, dass die Glaubensfreiheit auch für Studierende und Lehrkräfte gelte, dann sind wir mit ihm einverstanden.