Die EVP erachtet die vollständige Unverjährbarkeit von Delikten als problematisch. Damit verlangt die Initiative etwas, was im praktischen Gerichtsalltag nicht zu verwirklichen ist: Wie will man beispielsweise nach 30 Jahren mit rechtsgenügender Sicherheit noch feststellen können, was wirklich passiert ist? Das ist oft schlicht nicht mehr möglich, weshalb bei der Verlängerung von Verjährungsfristen grundsätzlich grosse Sorgfalt geboten ist.
Der nun vorliegende Gegenvorschlag des Bundesrates zur Initiative erscheint der EVP aber als vernünftig. Es ist sinnvoll und besser als die bisherige Regelung, wenn die Verjährungsfrist erst ab dem 18. Altersjahr des Opfers zu laufen beginnt. Damit wird dem Kernanliegen der Initiative Rechnung getragen.
Zürich, den 26. April 2007/nh