Morgen Mittwochnachmittag beugt sich der Nationalrat erneut über die 11. AHV-Revision. Sie wird Rentenalter 65 für die Frauen bringen. Das ist für die EVP akzeptabel, wenn bezüglich Frühpensionierungen ein guter Kompromiss erreicht wird. Und diesen hat Bundesrat Didier Burkhalter nun in die Diskussion eingebracht. Er schlägt vor, dass 400 Millionen Franken für die soziale Abfederung von Frühpensionierungen eingesetzt werden sollen. Am meisten davon profitieren sollen Einkommen von rund 40 000 Franken. Unter und über dieser Schwelle sollen die Kürzungssätze wieder ansteigen: bei den tieferen Einkommen, weil diese in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen, bei den höheren Einkommen, weil diese eine Frühpensionierung und die damit verbundene Rentenkürzung zunehmend verkraften können. „Entscheidend ist für uns, dass mit diesem Modell vor allem die Frauen profitieren werden. Sie sind es ja auch, welche die Erhöhung des Rentenalters zu tragen haben“, erklärt Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH) ihre Zustimmung zum ständerätlichen Vorschlag.
Eine weitere Differenz ergibt sich beim Teuerungsausgleich. Heute passt der Bundesrat die ordentlichen Renten alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung an. Neu soll dies nur noch geschehen, wenn die AHV finanziell einigermassen stabil ist. Der Ständerat schlägt konkret vor, dass die Teuerung weiterhin alle zwei Jahre ausgeglichen wird, sofern der AHV-Ausgleichsfonds über 70 Prozent einer Jahresausgabe enthält. Sinkt der Fonds unter 70 Prozent, wird die Teuerung nur noch ausgeglichen, wenn sie 4 Prozent übersteigt. In diesem Fall muss der Bundesrat aber umgehend Sanierungsmassnahmen vorschlagen. Die EVP ist der Ansicht, dass der gewährte oder nicht gewährte Teuerungsausgleich ein zwar häufig gewähltes, aber eigentlich schlechtes finanzpolitisches Instrument ist. Sie kann sich mit diesem Kompromissvorschlag einverstanden erklären, tut es aber ohne Herzblut.
Sympathien zeigt die EVP hingegen für den vom Ständerat vorgeschlagenen Sanierungsautomatismus. Sinkt der AHV-Fonds nämlich unter 45 Prozent einer Jahresausgabe, sollen die AHV-Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um je 5 Prozent erhöht werden und die Renten würden nicht mehr an die Teuerung angepasst. Das ist eine sinnvolle Vorsichtsmassnahme für den Fall, dass es nicht gelingen sollte, die nötigen Sanierungsmassnahmen auf dem parlamentarischen Weg rechtzeitig zu ergreifen. „Ein solcher Automatismus entspricht dem Grundsatz der EVP, Schulden wo immer möglich abzubauen und neue zu vermeiden“, betont EVP-Präsident Heiner Studer. Bei solchen Mechanismen erachtet es die EVP indessen als absolut entscheidend, dass eine gewisse Symmetrie herrscht zwischen der Erhöhung der Beiträge und der Kürzung der Renten. Andernfalls ergibt sich ein zu grosser taktischer Spielraum, welcher im Parlament entweder von links oder von rechts ausgenutzt werden kann. Ist die Fiskalregel nämlich im eigenen Sinn, kann man gegenüber allen anderen Vorschlägen bequem Obstruktion betreiben, im Wissen, dass man seine Schäfchen bereits im Trockenen hat. Das muss unbedingt vermieden werden.
Bern, den 14. September 2010/nh