Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass künftig der sogenannte Tatbeweis für die Zulassung zum Zivildienst genügen soll: die Bereitschaft einen anderthalb mal so langen Zivildienst anstelle des Militärdienstes zu leisten, reicht in Zukunft als Nachweis aus und auf eine Anhörung und Prüfung der vorliegenden Gewissensgründe wird verzichtet.
Diese Lösung entspricht vollumfänglich der von EVP-Nationalrat Heiner Studer im Jahr 2004 eingereichten Motion „Zivildienst. Einführung des Tatbeweises“, die von beiden Räten angenommen worden ist und damit dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag erteilt hat. Entsprechend zufrieden ist der Motionär und designierte EVP-Präsident Studer: „Der Bundesrat – nicht das zuständige Departement – aber der Gesamtbundesrat hat sich stets gegen mein Anliegen gestemmt. Ohne meine Motion wäre diese wesentliche Vereinfachung für die Zivildienstleistenden nicht zustande gekommen.“ Die neue Lösung sei nicht nur effizienter, kostengünstiger, sondern werde auch der Natur der Sache besser gerecht, wie Studer betont: „Die Zulassungskommission hat gute Arbeit geleistet. Dennoch ist es illusorisch mit einer Gewissensprüfung – und sei sie noch so ausgefeilt – einem Zivildienstwilligen und seinen Motiven gerecht werden zu wollen.“
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates können alle Militärdienstpflichtigen, die Zivildienst leisten wollen, in einem Gesuch erklären, dass sie Zivildienst zu leisten bereit sind, weil sie den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und dass sie bereit sind, den Dienst nach den Vorschriften des Gesetzes zu leisten. Dazu reicht eine A4-Seite. Stimmt das neu gewählte Parlament diesem Vorschlag des Bundesrates zu, können die Zivildienstwilligen schon bald mit einer wesentlichen Vereinfachung rechnen – dank Heiner Studer und der EVP.
Zürich, den 27. Februar 2008/nh