Mit dem Beschaffungswesen kann die öffentliche Hand auf einfache und effiziente Art auf ein ethisches und gerechtes Wirtschaften hinwirken. Heute wird mangels einer ganzheitlichen Sicht mit dem „wirtschaftlich günstigsten Angebot“ oft das billigste Angebot ausgewählt – ungeachtet der Umstände, unter denen es entstanden ist oder entstehen wird. Das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen muss hingegen soziale und ökologische Kriterien sehr viel stärker gewichten.
Die EVP fordert deshalb in ihrer Vernehmlassungsantwort, die Einführung eines Ethikratings zumindest zu prüfen. Dabei würden nur jene Firmen zu einer öffentlichen Ausschreibung überhaupt zugelassen, welche in diesem Ethikrating eine Mindestanzahl Punkte erreichen. Der EVP nahe stehende Kreise haben auf www.ethikrating.ch bereits ein Modell entwickelt und vorgestellt, wie soziale und ökologische Kriterien auf Firmen angewendet und in ein Rating umgemünzt werden können. Mitinitiant der Idee ist der Berner Oberländer Fensterbauer Markus Wenger, Träger des Swiss Award for Business Ethics 08.
Das Rating basiert auf einer kostengünstigen Selbstdeklaration mit Stichkontrollen; wer Unwahrheiten im Deklarationsformular einträgt, erhält je nach Schwere für die nächsten 12 bis 36 Monate ein Rating von Null. Weil diese sozialen und ökologischen Kriterien nicht bei jeder Beschaffung neu erhoben und beurteilt werden müssen, sondern auf das langfristig gültige Ethik-Rating abgestellt werden kann, werden die Beschaffungen sowohl für die teilnehmenden Firmen wie auch für die ausschreibenden Stellen sehr viel einfacher durchführbar und kostengünstiger.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht hingegen als einziges ethisches Kriterium die Ausbildung von Lernenden vor, welches aber erst zum Tragen kommen soll, wenn die Angebote ansonsten absolut gleichwertig sind. Das ist Humbug: wenn die eine Firma Lehrlinge ausbildet und die andere nicht, dann können die Angebote gar nicht gleichwertig sein, sondern die öffentliche Hand hat ein vitales Interesse daran, jene Firmen zu berücksichtigen, die Ausbildungsplätze anbieten oder Beeinträchtigte integrieren.
Ethische, soziale und ökologische Kriterien müssen neben dem Preis und der Qualität des Angebots deshalb beim Zuschlag unbedingt mitberücksichtigt werden. Nur so kann bei einer Beschaffung die ethische Grundhaltung einer Unternehmung und ihr soziales und ökologisches Engagement honoriert werden.
Zürich, den 15. September 2008/nh