EVP will Pauschalbesteuerung abschaffen

Die EVP will die Besteuerung nach dem Aufwand abschaffen: Die Pauschalbesteuerung ist ungerecht und unter dem Aspekt der Gleichbehandlung verfassungswidrig. Es ist nicht einsichtig, weshalb eine Person weniger Steuern zahlen sollte, nur weil sie aus dem Ausland stammt.

Morgen Mittwoch berät der Nationalrat das Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand. Diese Pauschalbesteuerung reicher Ausländerinnen und Ausländer wird immer wieder als ungerecht empfunden. Insbesondere bezweifelt die EVP, ob die Verfassungsmässigkeit der Besteuerung nach dem Aufwand unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegeben ist. Es ist nicht einsichtig, weshalb eine Person weniger Steuern bezahlen sollte, nur weil er oder sie Ausländerin ist. Die EVP wird deshalb alle Anträge auf Abschaffung der Pauschalbesteuerung unterstützen. In zweiter Linie wird die EVP allen Vorschlägen zur Verschärfung der Besteuerung nach dem Aufwand zustimmen, um die Steuergerechtigkeit insgesamt zu erhöhen.

 

Bei einer Reform der Pauschalbesteuerung ist die Höhe der minimalen Bemessungsgrundlage entscheidend. Auf dieser Grundlage wird die pauschale Steuer berechnet. Die EVP hat in der Vernehmlassung eine minimale Basis von 600‘000 Franken, das Zehnfache des Mietzinses oder das Vierfache des Pensionspreises gefordert. Der Bundesrat schlägt nun eine Basis von 400‘000 Franken, das Siebenfache des Mietzinses oder das Dreifache des Pensionspreises vor. Die EVP verlangt weiter, dass diese Eckwerte den Kantonen nicht nur im Grundsatz, sondern auch in dieser konkreten Höhe im Steuerharmonisierungsgesetz vorgeschrieben werden – sofern sie die Pauschalbesteuerung beibehalten und nicht wie der Kanton Zürich abschaffen wollen.

 

Bern, den 11. September 2012/nh