EVP will Landschaft schützen und erhalten

EVP will Landschaft schützen und erhalten

Das Raumplanungsgesetz ist auf der Zielgeraden. Bis die Filetstücke – Mehrwertabgabe von 20% und Beschränkung der Bauzonenreserven auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre – die Schlussabstimmungen und die Referendumsfrist unbeschadet überstanden haben, unterstützt die EVP unverändert die Landschaftsinitiative.

Heute Mittwoch hat der Ständerat das Raumplanungsgesetz beraten, morgen Donnerstag ist der Nationalrat an der Reihe. Bis Ende der Sommersession muss die Revision als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative fertig beraten sein. „Wenn das Raumplanungsgesetz weitgehend in der vom Nationalrat in der Frühjahrssession beschlossenen Variante durchkommt und nicht mehr verwässert wird, kann die EVP mit dem Rückzug der Landschaftsinitiative leben“, meint EVP-Nationalrätin Maja Ingold. „Bis die Schlussabstimmung erfolgt und die Referendumsfrist verstrichen ist, werden wir die Landschaftsinitiative jedoch voll und ganz unterstützen, um den Druck hochzuhalten.“ Die EVP will die Landschaft besser schützen, Erholungsräume und Kulturlandschaften erhalten und die Zersiedelung stoppen.

 

Für die EVP ist entscheidend, dass der Nationalrat im Frühjahr in seiner neuen Zusammensetzung einer Mehrwertabgabe von immerhin 20 Prozent zugestimmt hat. Damit wird die Wertsteigerung einer neu eingezonten Parzelle teilweise abgeschöpft, sobald sie verkauft oder überbaut wird. Ebenso wichtig ist die Bestimmung, wonach Bauzonenreserven höchstens für 15 Jahre reichen sollen und überschüssige Bauzonen reduziert werden müssen. Das Baugebiet muss schweizweit massvoll begrenzt werden. Ansonsten geht die Zersiedelung der Landschaft in einem Ausmass weiter, dass die Schweiz nicht verkraftet. „Wir müssen nun vorrangig nach innen verdichten und eine sinnvolle Siedlungsplanung umsetzen“, ist EVP-Nationalrätin Maja Ingold überzeugt.

 

Auf Druck des Nationalrates hat der Ständerat heute der Landwirtschaft ein Zugeständnis gemacht: Bauern, deren landwirtschaftliche Bauten eingezont werden, sollen einen Abzug bei der Mehrwertabschöpfung geltend machen können, sofern sie an einem anderen Ort Ersatzbauten zum Eigengebrauch erstellen. Angesichts der Tatsache, dass von der Wertsteigerung ohnehin nur 20% abgegeben werden müssen (der realisierte Planungsgewinn mit 80% also noch immer hoch ist), ist diese Bestimmung übertrieben. Schade wäre zudem, wenn dadurch entscheidend weniger Geld für die Entschädigung infolge von Auszonungen zur Verfügung stände, was zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen ist.

 

Bern, den 30. Mai 2012/nh