EVP will Kinder vor Wiederholungstätern schützen

EVP will Kinder vor Wiederholungstätern schützen

Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) unterstützt einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Er müsse verhältnismässig sein, ein zwingendes Tätigkeitsverbot beinhalten und nicht nur Kinder, sondern auch besonders schutzbedürftige Personen wie beispielsweise Behinderte umfassen. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit sieht bloss eine Kann-Formulierung vor und erfüllt diese Bedingungen nicht.

Morgen Donnerstag berät der Nationalrat die Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Ziel der Initiative ist es, Kinder und abhängige Personen vor Wiederholungstätern zu schützen. Die EVP teilt dieses Anliegen uneingeschränkt. „Es ist inakzeptabel, dass Personen, die wegen einer Sexualstraftat an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt worden sind, wieder mit Kindern oder behinderten Menschen arbeiten dürfen“, betont Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE).

 

Der Bundesrat ist der Ansicht, die Initiative sei unpräzis und unvollständig. So klammere sie die Straftaten gegen Leib und Leben aus und sage nichts darüber aus, wie sie umgesetzt werden soll. Mit dem geforderten Automatismus für ein zeitlich unbefristetes Verbot widerspreche sie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit – einem wesentlichen Grundsatz bei der Einschränkung von Grundrechten. Aus diesem Grund wollte der Bundesrat der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe entgegenstellen, mit dem das Berufsverbot ausgedehnt sowie ein Kontakt- und Rayonverbot geschaffen worden wäre. EVP-Nationalrätin Marianne Streiff teilt hingegen die Ansicht der Rechtskommission, dass Volk und Ständen ein direkter Gegenentwurf auf Verfassungsstufe zu unterbreiten sei: „Die Vorschläge des Bundesrates sind gut, doch sie gehen zu wenig weit. Damit ist die Volksabstimmung nicht zu gewinnen.“

 

Von den Vorschlägen aus den Reihen der Kommission favorisiert Marianne Streiff den Minderheitsantrag I. Dieser Vorschlag sieht zwingend ein Tätigkeitsverbot vor, wenn eine strafbare Handlung mit einer gewissen Schwere begangen worden ist. Mit der Einschränkung der gewissen Schwere werde die Verhältnismässigkeit gewahrt, erklärt Marianne Streiff. Der Vorschlag der Minderheit I habe weiter den Vorteil, dass er auch Straftaten gegen besonders schutzbedürftige Personen umfasse. „Das ist für mich als Präsidentin von INSOS, dem nationalen Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung, nicht unerheblich“, betont Marianne Streiff. Es wird ein Tätigkeitsverbot von mindestens 10 Jahren, wenn nötig auch lebenslänglich, verlangt. Zu large ist der EVP hingegen der Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Dieser sieht bloss eine Kann-Formulierung für ein Tätigkeitsverbot im Falle einer Verurteilung vor. Gemeinsam ist allen Vorschlägen, dass sie sich nicht nur auf ein Berufsverbot beschränken, sondern die ehrenamtliche Tätigkeit zum Beispiel in Sportvereinen ebenso beinhalten.

 

„Der Initiative kommt das Verdienst zu, dass sie die Behebung einer bestehenden Lücke zum Schutze unserer Kinder und besonders verletzlicher Personen angestossen hat. Nun müssen wir schauen, wie wir das Anliegen in eine angemessene Form bringen können“, fasst Marianne Streiff die Ausgangslage vor der parlamentarischen Beratung zusammen. Sie hoffe, dass Parlament und Volk das dazu nötige Augenmass an den Tag legen und sich einer griffigen und sachlichen Lösung zuwenden würden.

 

Bern, den 20. März 2013/nh