EVP will, dass die Kantone weitergehende Bestimmungen beschliessen dürfen

EVP will, dass die Kantone weitergehende Bestimmungen beschliessen dürfen

Weil das Hundegesetz leider nur nationale Mindeststandards definiert, müssen diese von den Kantonen übertroffen werden können. Sonst wird der Wille der Stimmberechtigten in diversen Kantonen missachtet.

Morgen Dienstag berät der Nationalrat die nationale Hundegesetzgebung (parlamentarische Initiative Kohler „Verbot von Pitbulls in der Schweiz“). Während die Verfassungsbestimmung über den Schutz des Menschen vor Tieren von beiden Räten angenommen worden ist, bestehen im Hundegesetz einige Differenzen zum Ständerat. Die ursprüngliche Vorlage wurde im Jahr 2007 von einer Subkommission der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) unter der Leitung des damaligen EVP-Nationalrates Heiner Studer ausgearbeitet.

 

Umstritten ist insbesondere die Frage, ob die Kantone weitergehende Regelungen beschliessen dürfen, wie es der Entwurf vorgesehen hat. Der Ständerat hat dies abgelehnt, weil sonst ein nationales Gesetz keinen Sinn mache. Er hat damit entgegen dem Willen der Stimmberechtigten in diversen Kantonen entschieden. „Weil das Bundesgesetz leider bloss Minimalstandards festlegt“, meint EVP-Präsident Heiner Studer, „wird die EVP in dieser Frage am Nationalratsentscheid festhalten, damit die kantonalen Gesetzgebungen beispielsweise in den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf und Wallis bestehen bleiben können. Ich erachte es als unüblich, dass sich Ständeräte in Fragen, zu denen die Stimmberechtigten in ihrem Kanton Stellung nehmen konnten, direkt gegen diese Entscheide wenden.“ Der Bund erlaube es den Kantonen schliesslich auch in anderen Fällen – etwa beim Rauchverbot – über den nationalen Standard hinauszugehen.

 

Eine weitere gewichtige Differenz betrifft die Bewilligungspflicht bestimmter Hundetypen. Der Ständerat will, dass der Bundesrat für die Haltung potenziell gefährlicher Hundetypen eine Haltebewilligung vorschreibt. Der Entscheid, welche Hunderassen betroffen sind, bliebe dabei dem Bundesrat überlassen. „Ich kann mich mit diesem Vorschlag anfreunden“, sagt Heiner Studer. Er sei allerdings keine Alternative zum Kampfhundeverbot, wie es die EVP im Kanton Zürich mit minimalem Budget und quasi im Alleingang erreicht hat. Die Bewilligungspflicht sei administrativ sehr aufwändig und werde deshalb auch vom Zürcher Regierungsrat kritisiert.

 

Weitere Differenzen betreffen das Verbot, Hunde im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt laufen zu lassen; die Möglichkeit der Kantone, für weitere Orte eine Leinenpflicht vorzusehen oder Hundeverbotszonen einzuführen sowie die Frage, ob für die Haftpflichtversicherung eines Hundehalters eine konkrete Höhe vorgeschrieben werden soll oder nicht.

 

Bern, den 13. September 2010/nh