Gemäss der geltenden Kriegsmaterialverordnung dürfen bislang keine Waffen in Länder geliefert werden, in welchen „Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt“. Neu soll das Verbot nur gelten, wenn ein „hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial für die Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.“ Zudem soll auch der Export an ärmste Entwicklungsländer ermöglicht werden, solange die „sozioökonomische Entwicklung des Bestimmungslandes nicht massgeblich beeinträchtigt“ wird.
Dass bereits fünf Jahre nach der Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes eine Lockerung der Ausfuhrvorschriften beschlossen wurde, ist aus zweierlei Hinsicht unehrlich, unglaubwürdig und nicht nachvollziehbar: Erstens wurde diese Verschärfung im Lichte der Abstimmung über die Kriegsmaterialinitiative, welche ein totales Ausfuhrverbot forderte, vorgenommen und zweitens wird die heute beschlossene Lockerung unter Zuhilfenahme des klassischen Arguments der Sicherung von Arbeitsplätzen am Volk vorbei auf dem Verordnungsweg umgesetzt.
Mit der Lockerung des Ausfuhrbestimmungen für Kriegsmaterial würden laut EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller „die Menschenrechte auf dem Altar wirtschaftlicher Interessen geopfert“. Die Schweiz verspiele damit leichtfertig ihre humanitäre und neutralitätspolitische Reputation.
Die EVP appelliert nun an die Vernunft und das Augenmass des Bundesrates bei der Umsetzung der Motion und erinnert ihn gleichzeitig an seine eigene Aussage in der Stellungnahme zur Motion 13.3662, wonach die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizer Rüstungsindustrie „mit einer geringeren Anpassung der Kriegsmaterialverordnung erreicht werden kann, als dies die Motion vorsieht.“
Bern, den 6. März 2014/jb