EVP lehnt Adoption für gleichgeschlechtliche Paare ab

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine Mutter und einen Vater, idealerweise in der gleichen Familie. Es ist für ihre Entwicklung von grosser Bedeutung, dass Kinder mit beiden Geschlechtern Beziehungen pflegen können. Die Ausklammerung der Adoption war ein wesentlicher Grund für die Annahme des Partnerschaftsgesetzes vor vier Jahren.

Ein gleichgeschlechtliches Komitee hat heute Mittwoch in Zürich gefordert, dass die Adoption künftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen soll. Damit trifft ein, was die EVP schon vor der Abstimmung über das Partnerschaftsgesetz prognostiziert hat: dass es nämlich bei einem Ja nicht lange dauern wird, bis diese Forderung wieder aufs Tapet kommt – obwohl die Ausklammerung von Adoption und Kinderwunsch vor vier Jahren ein wesentlicher Grund für die knappe Annahme des Partnerschaftsgesetzes war.

 

Bei allem Verständnis für den Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine Mutter und einen Vater, idealerweise in der gleichen Familie. Es ist für ihre Entwicklung von grosser Bedeutung, dass Kinder mit beiden Geschlechtern Beziehungen pflegen können. Das passiert nirgends so eng und intensiv wie im Elternhaus.

 

Die EVP beobachtet mit einem gewissen Unbehagen, wie die Schwulen- und Lesbenorganisationen stets neue Felder entdecken, in denen sie sich benachteiligt und diskriminiert fühlen. Dieses zuweilen leicht obsessive Ansinnen, gleich machen zu wollen, was nicht gleich ist, ist einem von gegenseitigem Respekt geprägten Zusammenleben nicht zuträglich und kann als Zwängerei empfunden werden.

 

Für die EVP steht ausser Frage, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht diskriminiert werden dürfen. Das wird bereits durch die Bundesverfassung garantiert. Sie hat gegen das Partnerschaftsgesetz  das Referendum ergriffen, weil dieses in ihren Augen die privilegierte Stellung der Ehe zwischen Mann und Frau unnötig in Frage gestellt hat. Die EVP hat das Volks-Ja in der Folge jedoch jederzeit akzeptiert.

 

Zürich, den 3. Juni 2009/nh