EVP für eine differenzierte Drogenpolitik

EVP für eine differenzierte Drogenpolitik

Die Delegierten der EVP Schweiz haben heute in Schaffhausen die Parolen für die Volksabstimmung vom 30. November gefasst. Nein zur Hanfinitiative, Ja zum Betäubungsmittelgesetz, Nein zur Unverjährbarkeitsinitiative, Nein zur Verbandsbeschwerderechtsinitiative, Ja zur AHV-Initiative und Ja zur Zusatzfinanzierung der IV: dies die EVP-Entscheide im Überblick.

Heute Samstag fand in Schaffhausen die Delegiertenversammlung der Evangelischen Volkspartei der Schweiz (EVP) statt. Der Parteitag stand ganz im Zeichen der Volksabstimmung vom 30. November. Gleich zu Beginn haben die Delegierten allerdings eine Protestnote an Bundesrat Moritz Leuenberger verabschiedet: dass bei der kostendeckenden Einspeisevergütung vor allem die Projekte der grossen Kraftwerkunternehmen berücksichtigt worden sind, ist ein veritabler Skandal. Die EVP fordert deshalb die sofortige Korrektur dieser unfairen Verteilung. Zweitens muss der Plafond von 5% der Fördergelder für Solaranlagen deutlich erhöht oder aber ganz gestrichen werden. Schliesslich ist die Gesamtsumme der Fördergelder viel zu klein und muss massiv erhöht werden. Andernfalls verpasst die Schweiz bei der dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen eine Riesenchance und gerät im Vergleich zum benachbarten Ausland mehr und mehr ins Hintertreffen.

 

Nein zur Hanfinitiative mit 92 zu 7 Stimmen

Nationalrat Geri Müller (Grüne, AG) warb für die Initiative, während Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE) vor einer Legalisierung warnte: „Der Konsum von Cannabis kann schwerwiegende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, wie Studien kürzlich gezeigt haben.“ Er dürfe auf keinen Fall verharmlost werden. Ein Verbot sei nach wie vor richtig: „Was nützt es meinem Mitmenschen, wenn ich ihm den genussvollen Ruin erlaube?“ Dass heute viele trotz Verbot kiffen, sei kein Argument für eine Gesetzesanpassung, im Gegenteil: „Wenn wir feststellen, dass bestehende Gesetze nicht beachtet werden, müssen wir dafür sorgen, dass sie wieder befolgt werden.“ Zwar sähe die Initiative einen Jugendschutz vor, der aber in der Praxis kaum durchsetzbar sei. Bei einer Liberalisierung gingen hingegen Möglichkeiten verloren, um Eltern und Betroffene in die Pflicht zu nehmen.

 

Ja zum revidierten Betäubungsmittelgesetz mit 77 zu 15 Stimmen

Während Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP, BE) gegen die Vorlage antrat, warb die Winterthurer Stadträtin Maja Ingold (EVP, ZH) für ein Ja: Auch die EVP habe das Ziel einer möglichst drogenfreien Gesellschaft. Mit der Ablehnung des neuen Betäubungsmittelgesetzes werde die Schweiz aber nicht zum drogenfreien Paradies, sondern es gelte einfach nach wie vor das alte Gesetz, welches klar schlechter sei. „Im neuen Betäubungsmittelgesetz ist die Abstinenz, also ein Leben ohne Drogen, neu als Ziel verankert. Die bewährte Vier-Säulen-Politik wird fortgeführt. Der Konsum von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin ist nach wie vor verboten. Die Heroinabgabe bedarf auch künftig einer Bewilligung des Bundes und darf nur von spezialisierten Ärzten an süchtige Menschen verschrieben werden, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich sind“, begründete Ingold ihre Haltung. Nicht zuletzt erklären auch der EVP nahestehende Organisationen wie der Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich (VCRD), sie könnten mit dem neuen Gesetz leben. Pièce de resistance für die EVP ist die Heroinabgabe, zu der es aber letztlich keine Alternative gibt. Sie darf aber nie das Ausstiegsziel aus den Augen verlieren oder gar Entzugsversuche verhindern.

 

Nein zur Volksinitiative  „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“

(mit 86 zu 2 Stimmen). Markus Wäfler (EDU, ZH) trat für die Initiative ein, Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) erklärte sie als zu weitgehend und erinnerte an sein Engagement im Nationalrat für einen Gegenvorschlag, welcher die Anliegen der Initiative aufnehme, umsetzbar sei und sich mit den Grundzügen des schweizerischen Verjährungsrechts vertrage. Neu soll nämlich die 15-jährige Verjährungsfrist nicht ab dem Zeitpunkt der Tat, sondern erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit zu laufen beginnen. Opfer von pornografischen Straftaten können damit bis zu ihrem 33. Altersjahr Anzeige erstatten. Längere Verjährungsfristen, wie sie die Initiative will, ergäben hingegen unendliche Schwierigkeiten: „Wie will man nämlich nach 30 oder mehr Jahren rechtlich einwandfrei noch feststellen können, was wirklich passiert ist? Damit erweist man den Opfern keinen Dienst.“

 

Nein zur Verbandsbeschwerderechtsinitiative mit 93 zu 2 Stimmen

In seiner Präsentation der Vorlage betonte Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH), das Verbandsbeschwerderecht sei ein kostengünstiges und effizientes Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechts und habe sich mehr als bewährt. Stattdessen kranke die FDP-Initiative an einer Fehlüberlegung: „Die Stimmberechtigten in den Kantonen oder Gemeinden können sich mit einem Ja zu einem Bauprojekt doch nicht einfach über das geltende Umweltrecht des Bundes hinwegsetzen!“ Die von den Umweltorganisationen eingereichten Beschwerden seien zudem in über zwei Dritteln der Fälle berechtigt und dienen dazu, rechtmässige Zustände durchzusetzen.

 

Ja  zur Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“ mit 73 zu 17 Stimmen 

Während EVP-Präsident Heiner Studer (AG) die Initiative präsentierte, weil er die Thematik aus seiner Nationalratszeit eingehend kennt, führte Vizepräsident François Bachmann (VD) durch das Traktandum. Die EVP tat sich schwer mit dieser Vorlage. Einerseits sei die EVP immer für eine Flexibilisierung eingestanden und habe das Parlament jeden Kompromiss abgelehnt, meinte Studer. Auf der anderen Seite gehe die Initiative sehr weit mit entsprechenden Fragezeichen bezüglich Finanzierbarkeit. Die EVP-Delegierten entschieden sich, trotz der unsicheren Finanzlage der AHV ein Zeichen für die nötige Flexibilisierung zu setzen und beschlossen die Ja-Parole.

 

Ja zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze

(mit 81 zu 9 Stimmen). Zusätzlich zu den 5 am 30. November zur Abstimmung gelangenden Vorlagen befassten sich die Delegierten mit der Zusatzfinanzierung zugunsten der IV, welche im Gegensatz zum vorangehenden Geschäft unbestritten war. „Die IV kann ohne zusätzliche Einnahmen nicht gesunden“, betonte Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE). Nachdem ausgabenseitig mit der 5. IV-Revision bereits Massnahmen ergriffen worden sind, steht für die EVP ausser Frage, dass der Schuldenberg der IV auch mit einnahmenseitig angegangen werden muss.

 

Die EVP gastiert in Schaffhausen, weil die hiesige EVP vor Wahlen in Kanton und Stadt Schaffhausen steht. Weil das Kantonsparlament zum ersten Mal nach dem doppelten Pukelsheim gewählt wird und sich damit eine Teilnahme auch in Wahlkreisen lohnt, in denen die Chancen auf einen Sitz nur klein sind, nimmt die EVP Kanton Schaffhausen zum ersten Mal in ihrer über 80-jährigen Geschichte auch ausserhalb der Stadt Schaffhausen an den Kantonsratswahlen teil und tritt in vier Wahlkreisen an.

 

Schaffhausen, den 23. August 2008/nh