Unzulässige Selektion
Bereits mit der Stammzellenforschung, der In-vitro-Fertilisation und der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat sich das Parlament in der Vergangenheit auf ethisch ausserordentlich heikles Terrain begeben. „Schritt für Schritt haben wir der Instrumentalisierung von werdendem menschlichem Leben Tür und Tor geöffnet“, kritisiert EVP-Parteipräsidentin Marianne Streiff, die heute im Parlament einen Antrag auf Nichteintreten gestellt hat. Dieser Antrag wurde leider deutlich durch den Nationalrat abgelehnt.
Es geht um viel: Mit der Befruchtung von Ei- und Samenzelle entsteht ein einmaliger Mensch mit einer einzigartigen genetischen Kombination. Ab diesem Zeitpunkt ist seine Würde unteilbar und sein Leben verdient unbedingten Schutz. Die PID hingegen entscheidet über Leben und Tod: Sie wählt aus einer Reihe von Embryonen jene aus, die für eine Verpflanzung in die Gebärmutter in Frage kommen und lässt die anderen im Reagenzglas sterben. „Die PID stellt uns vor das schwerwiegende Problem, dass wir darüber entscheiden müssen, was lebenswertes und was lebensunwertes Leben ist. Dies ist eine Selektion, die mir zutiefst widerstrebt“, betont EVP-Parteipräsidentin Marianne Streiff.
Der Nationalrat erlaubt nun Embryonen-Tests
Der Nationalrat hat heute das Chromosomen Screening (Aneuploidie-Screening) zugelassen. Beide EVP-Nationalrätinnen stimmten entschieden gegen die Zulassung dieser Chromosomen-Screenings. Mit diesem Test dürfen nun in vitro gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Chromosomenstörungen untersucht werden. Dies erlaubt auch die Aussonderung von Embryos mit Trisomie 21. Solche Tests können nun alle Paare durchführen lassen, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen dürfen. Dies sind rund 6000 pro Jahr. Nach Vorschlag des Bundesrates wäre der Test nur bei jenen Paaren erlaubt gewesen, welche die PID zur Verhinderung einer schweren Erbkrankheit in Anspruch nehmen dürfen. Dies öffnet nun Tür und Tor für die Selektion zwischen lebenswertem und unlebenswertem Leben und erhöht den Druck massiv auf werdende Eltern. Die EVP lehnt diese Entwicklung entschieden ab.
Retterbabys vorerst abgewendet
Auf Vorschlag der Kommissionsmehrheit sollte zudem erlaubt werden, aus einer Reihe von Embryonen jene auszuwählen, die für die Therapie eines erkrankten Geschwisters in Frage kommen (sogenannte Retterbabys). Dies wirft jedoch eine Reihe von ethischen Fragen bezüglich der Instrumentalisierung menschlichen Lebens auf, welche nicht geklärt sind. Die EVP stimmte wie die Mehrheit des Nationalrates gegen die Zulassung von Retterbabys.
Webseite der EVP: www.evppev.ch
Bern, den 03. Juni 2014/jdr/nh
Für Auskünfte:
Parteipräsidentin und Nationalrätin Marianne Streiff-Feller: 079 664 74 57
Joel Blunier, Generalsekretär EVP Schweiz: 076 379 76 79
Jean-Daniel Roth, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70