Erbschaftssteuerreform kommt am 14. Juni 2015 zur Abstimmung

Erbschaftssteuerreform kommt am 14. Juni 2015 zur Abstimmung

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass die Eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» neben 3 weiteren eidgenössischen Vorlagen am 14. Juni zur Abstimmung kommt. Damit steht fest, wann die Stimmberechtigten über eine Erbschaftssteuerreform auf Bundesebene entscheiden können.

Das Volksbegehren von EVP, SP, Grünen, CSP und weiteren Organisationen wie Schweiz. Gewerkschaftsbund und ChristNet verlangt die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer anstelle der heutigen kantonal unterschiedlichen Erbschaftssteuern. Die Initiative sieht vor, dass alleine grosse Erbschaften über zwei Millionen Franken besteuert werden – bei Ehepaaren gilt sogar ein Freibetrag bis zu 4 Millionen. Der Steuersatz für den Betrag über dieser Grenze beträgt 20 Prozent. Der Ertrag aus der Erbschaftssteuer flösse zu zwei Dritteln in den AHV-Ausgleichsfonds – ein Drittel verbliebe bei den Kantonen.

 

Familienunternehmen bleiben steuerfrei

Familienbetriebe werden durch die Erbschaftssteuer nicht gefährdet. Das Parlament wird die Modalitäten festlegen, etwa einen Freibetrag von 50 Millionen Franken, mit dem die meisten kleinen und mittleren Betriebe steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden können . Und schliesslich: Selbst bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe sind von der Erbschaftssteuer ganz ausgenommen.

Kurz: Die Erbschaftssteuer ist fair und nützlich – Ja zur Erbschaftssteuerreform am 14. Juni 2015!

 

Weitere Informationen auf der Website www.erbschaftssteuerreform.ch

 

 

Eidgenössische Volksinitiative

«Erbschaftssteuerreform»

Postfach 294, 3000 Bern 7

Telefon 032 520 15 52

Mobil 079 434 07 34

info@erbschaftssteuerreform.ch

www.erbschaftssteuerreform.ch

 

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