Erbschaftssteuerreform: Das Volk hat das letzte Wort

Erbschaftssteuerreform: Das Volk hat das letzte Wort

Diese Woche hat der Nationalrat die Erbschaftssteuer-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Das letzte Wort wird das Volk im nächsten Juni 2015 haben, wenn die Vorlage zur Abstimmung kommt. Das Initiativkomitee ist mit einem erfahrenen Kampagnenleiter bereit für den Abstimmungskampf.

 

Für die Initianten geht es nicht zuletzt um Gerechtigkeit: Erbschaften sind Vermögen, welche die Erbenden nicht selber erarbeitet haben und die in der Schweiz ständig zunehmen. Heute konzentrieren sich gemäss dem Global Wealth Report 2010 der CS 58 Prozent des privaten Volksvermögens auf das reichste Prozent der Steuerpflichtigen. Dies ist ein Ungleichgewicht, das langfristig den sozialen Frieden gefährdet und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz schwächt. Die Erbschaftssteuerreform schafft hier einen gesunden Ausgleich und bringt der Allgemeinheit mit den dringend benötigten AHV-Beiträgen einen hohen Nutzen. 

 

Fehlinterpretationen und Angstmacherei durch die Gegner

Die Erbschaftssteuerreform sei eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Schweiz, behaupten die Gegner der Initiative immer wieder. Doch der Freibetrag von 2 Mio. Franken, für Ehepaare sogar 4 Mio. Franken, stellt sicher, dass nur die vermögendsten Bürgerinnen und Bürger besteuert werden. In der Schweiz besitzen nur rund 2% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Millionen Franken. Somit sind 98% der Nachlässe von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sieht die Erbschaftssteuerreform sogar explizit wesentliche Erleichterungen vor. Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Das Initiativkomitee geht davon aus, dass beispielsweise für KMUs ein reduzierter Steuersatz von 5% und ein hoher Freibetrag von bis zu CHF 50 Mio. in das Bundesgesetz aufgenommen werden könnte. Auf jeden Fall wird im Falle einer Annahme die bürgerliche Parlamentsmehrheit über Steuersätze und Freibeträge von Familienunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben entscheiden können.

 

Kampagnenleiter nimmt Arbeit auf

Das Initiativkomitee ist bereit für den Abstimmungskampf. Als Kampagnenleiter engagiert wurde Andreas Käsermann, der seine Arbeit am 01. Januar 2015 aufnimmt. Andreas Käsermann arbeitete u.a. bei der Nachrichtenagentur sda und der SP Schweiz.

 

Webseite: www.erbschaftssteuerreform.ch

 

Bern, den 12. Dezember 2014

 

 

 

Gerne stehen für weitere Informationen zur Verfügung:

 

Heiner Studer, Präsident des Trägervereins: 079 445 31 70

Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz: 079 240 75 57

Joel Blunier, Kampagnenleiter Initiative: 076 379 76 79

Paul Rechsteiner, Präsident des SGB: 071 228 41 11

Jean-Daniel Roth, Leiter Kommunikation EVP: 079 193 12 70

Regula Rytz, Co-Präsidentin Grüne Schweiz: 079 353 86 38