Entlastung überfällig – Eltern frei wählen lassen

Endlich schickt der Bund ein konkretes Modell in die Vernehmlassung, wie er Familien mit Kindern steuerlich entlasten will. Die EVP unterstützt einen höheren Kinderabzug, steht einem Fremdbetreuungsabzug aber ablehnend gegenüber, weil er nicht gerecht ist. Sie propagiert langfristig die Ablösung sämtlicher Steuerabzüge, Zulagen und Subventionen durch ein einheitliches Kindergeld.

Die EVP ist hocherfreut über die Absicht des Bundesrates, Familien mit Kindern endlich steuerlich zu entlasten. „Alles, was die Familien unterstützt, ist in unserem Sinn und überfällig“, hält Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE) grundsätzlich fest. Insbesondere müsse die neue Familienbesteuerung nun realisiert werden, bevor über allfällige Unternehmenssteuerreformen auch nur diskutiert werde. Finanzielle Gründe dürfen nach Ansicht der EVP nicht zum Verzicht auf Kinder führen.

 

Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung wird sich die EVP kritisch zur Vorlage vernehmen lassen. Die EVP befürwortet zwar einen erhöhten Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer, mit dem Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern befindet sich der Bundesrat aber auf dem Holzweg. Die EVP setzt sich vehement für die Wahlfreiheit der Eltern ein: sie sollen ohne finanzielle Nachteile selber frei wählen können, wie sie Erziehungs- und Berufsarbeit aufteilen wollen und ob sie ihre Kinder selber erziehen oder fremd betreuen lassen wollen. Der Abzug für Fremdbetreuung benachteiligt hingegen – wie auch die Krippensubventionen – jene Eltern, welche ihre Kinder zuhause betreuen. Die EVP bemängelt diesen einseitigen Vorschlag des Bundesrates deshalb entschieden. EVP-Generalsekretär Joel Blunier ist überzeugt: „Nur wenn echte Wahlfreiheit gegeben ist, kann jede Familie jene Lösung suchen und finden, die ihren Bedürfnissen am Besten entspricht. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes über das Steuersystem das eine oder das andere Erziehungsmodell zu fördern. Die vorgeschlagene Lösung ist schlicht nicht gerecht.“

Der Bundesrat behauptet in seinem Bericht das Gegenteil. Aktuell seien Familien mit Fremdbetreuung benachteiligt, weil sie das zusätzliche Einkommen versteuern müssten, die Kosten für die Krippen aber nicht abziehen könnten. Dem gegenüber würde mit der Eigenbetreuung ein steuerfreies Schatteneinkommen  erzielt. Dazu ist zu sagen: auf jedem Einkommen werden in der Schweiz Sozialleistungen bezahlt. Wenn der Bundesrat einen Fremdbetreuungsabzug einrichten will, da ja Familien mit Eigenbetreuung ein Schatteneinkommen erzielen würden, dann hat er aus Gerechtigkeitsgründen gleichzeitig dafür zu sorgen, dass jenes Schatteneinkommen auch bei den Sozialleistungen berücksichtigt wird. Ist der Bundesrat dazu nicht bereit, darf er dieses Schatteneinkommen aber auch nicht in steuerliche Fragen miteinbeziehen. Ohne Sozialleistungen keine Berücksichtigung bei steuerlichen Fragen.

 

Das Vorgehen des Bundesrates, auf eine grundsätzliche Reform der Ehepaarbesteuerung zu verzichten und stattdessen rasch umsetzbare Massnahmen vorzuschlagen, die gezielt Familien mit Kindern entlasten, wird von der EVP als das momentan wohl Machbare begrüsst. Allerdings kann die EVP das vom Bundesrat befürchtete Patt kaum erkennen: immerhin haben sich alle Kantone, die Finanzdirektorenkonferenz sowie die Mehrheit der Parteien für das auch von der EVP favorisierte Splittingmodell ausgesprochen. Nur diese Variante ist einfach, effizient und weist ein tiefes Missbrauchspotential auf. Ihre Einführung muss deshalb das mittelfristige Ziel des Bundes bleiben.

 

Langfristig schlägt die EVP vor, sämtliche Steuerabzüge, Zulagen und Subventionen durch ein einheitliches Kindergeld zu ersetzen, welches die Debatte um die Kinderbetreuung entideologisieren und den Eltern grösstmögliche Wahlfreiheit bei der Aufteilung von Erziehungs- und Berufsarbeit geben würde.

 

Zürich, den 12. November 2008/nh